Betreff
Bebauungsplan Nr. 16 "Zwischen Alter Postweg und Haldemer Straße", 8 Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/005/2019
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2018 die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 “Zwischen Alter Postweg und Haldemer Straße” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB beschlossen, den Planentwurf anerkannt sowie das Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch beschlossen.

 

Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung lag zusammen mit der Entwurfsbegründung in der Zeit vom 14.12.2018 bis einschließlich 18.01.2019 öffentlich aus. Private Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgetragen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 zur Stellungnahme bis zum 18.01.2019 aufgefordert. Die Abwägungsvorschläge liegen dieser Vorlage bei. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Planänderung oder einem erneuten Verfahren führen würden. Somit kann die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 “Zwischen Alter Postweg und Haldemer Straße” als Satzung beschlossen werden.

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen  der Träger öffentlicher Belange. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat beschließt sodann die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 “Zwischen Alter Postweg und Haldemer Straße” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt