Der Bebauungsplan Nr. 107 “Sonnenfeld” ist vom Rat der Gemeinde Bohmte am
15. März 2018 als Satzung beschlossen worden und im Amtsblatt für den Landkreis
Osnabrück bekannt gemacht und in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ sieht eine Planstraße vor, die der
zukünftigen Erschließung des Baugebietes dient. Einhergehend mit der
anstehenden Vergabe der Grundstücke und der Erschließung des Baugebietes muss
die neue Erschließungsstraße einen Namen erhalten. Dieses ist auch unter dem
Aspekt wichtig, dass für Anträge an die Versorgungsträger, wie RWE und Deutsche
Telekom Straßenbezeichnung und Hausnummern angegeben werden müssen. Darüber
hinaus nimmt die postalische Anschrift auch eine Erschließungsfunktion wahr.
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) ist für die Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen
grundsätzlich die Zuständigkeit des Rates gegeben. Wenn zu benennende Straßen
allerdings ausschließlich in einer Ortschaft liegen, so ist gemäß § 93 Abs. 1
Nr. 3 NKomVG der Ortsrat für die Benennung dieser Straße zuständig. Die
Erschließungsstraße für das Baugebiet „Sonnenfeld“ liegt ausschließlich in der
Ortschaft Bohmte, so dass der Ortsrat Bohmte für die Benennung dieser Straße
zuständig ist.
In der Vergangenheit wurden u.a. auch alte Flurbezeichnungen für die
Benennung von Straßennamen verwendet. Alte Flurbezeichnungen befinden sich im
näheren Gebiet, sind aber bereits teilweise vergeben, was auf die
Flurbezeichnungen „Im Achterfelde“ und „Im Wiehagen“ zutrifft.
Die Lage der zu benennenden Planstraße mit den Flurbezeichnungen ist der
beigefügten Karte zu entnehmen.
Aus der Bevölkerung ist die Anregung „Am Tappendiek“ gekommen. Dabei
handelt es sich um die frühere plattdeutsche Bezeichnung der Hofstelle Bühning.
Anlagen:
Der Ortsrat Bohmte entscheidet in seiner Sitzung über die Straßenbenennung im Baugebiet „Sonnenfeld“.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge
und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |