Betreff
Straßennamenbenennung im Baugebiet "Sonnenfeld", Ortschaft Bohmte
Vorlage
BV/298/2018
Art
Beschlussvorlage

Der Bebauungsplan Nr. 107 “Sonnenfeld” ist vom Rat der Gemeinde Bohmte am 15. März 2018 als Satzung beschlossen worden und im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück bekannt gemacht und in Kraft getreten.

 

Der Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ sieht eine Planstraße vor, die der zukünftigen Erschließung des Baugebietes dient. Einhergehend mit der anstehenden Vergabe der Grundstücke und der Erschließung des Baugebietes muss die neue Erschließungsstraße einen Namen erhalten. Dieses ist auch unter dem Aspekt wichtig, dass für Anträge an die Versorgungsträger, wie RWE und Deutsche Telekom Straßenbezeichnung und Hausnummern angegeben werden müssen. Darüber hinaus nimmt die postalische Anschrift auch eine Erschließungsfunktion wahr.

 

Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist für die Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen grundsätzlich die Zuständigkeit des Rates gegeben. Wenn zu benennende Straßen allerdings ausschließlich in einer Ortschaft liegen, so ist gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG der Ortsrat für die Benennung dieser Straße zuständig. Die Erschließungsstraße für das Baugebiet „Sonnenfeld“ liegt ausschließlich in der Ortschaft Bohmte, so dass der Ortsrat Bohmte für die Benennung dieser Straße zuständig ist.

 

In der Vergangenheit wurden u.a. auch alte Flurbezeichnungen für die Benennung von Straßennamen verwendet. Alte Flurbezeichnungen befinden sich im näheren Gebiet, sind aber bereits teilweise vergeben, was auf die Flurbezeichnungen „Im Achterfelde“ und „Im Wiehagen“ zutrifft.

 

Die Lage der zu benennenden Planstraße mit den Flurbezeichnungen ist der beigefügten Karte zu entnehmen.

 

Aus der Bevölkerung ist die Anregung „Am Tappendiek“ gekommen. Dabei handelt es sich um die frühere plattdeutsche Bezeichnung der Hofstelle Bühning.

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Bohmte entscheidet in seiner Sitzung über die Straßenbenennung im Baugebiet „Sonnenfeld“.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt