Betreff
Neubenennung der stellv. Vertreterin der Schulen im Ausschuss für Schulen gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 110 NSchG
Vorlage
BV/287/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 die Elternvertreter der Schulen im Ausschuss für Schulen gem. § 71 Abs. 1 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 110 NSchG bestimmt.

 

Nach § 91 Abs. 3 Nr. 5 NSchG scheiden Elternvertreterinnen und Elternvertreter aus ihrem Amt aus, wenn ihre Kinder die Schule nicht mehr besuchen. Das trifft auf die stellvertretende Vertreterin Frau Wiebke Lahmann ( Wilhelm-Busch-Schule) zu.

 

Der  Gemeindeelternrat hat sich in seiner konstituierenden Sitzung am 28.11.2018 für Frau Nina Lübbert als Nachfolgerin ausgesprochen.   

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat stellt das Ausscheiden von Frau Wiebke Lahmann als stellvertretenden Elternvertreterin im Ausschuss für Schulen fest und benennt als Nachfolgerin Frau Nina Lübbert.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt