Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 die Elternvertreter der Schulen im Ausschuss für Schulen gem. § 71 Abs. 1 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 110 NSchG bestimmt.
Nach § 91 Abs. 3 Nr. 5 NSchG scheiden Elternvertreterinnen und Elternvertreter aus ihrem Amt aus, wenn ihre Kinder die Schule nicht mehr besuchen. Das trifft auf die stellvertretende Vertreterin Frau Wiebke Lahmann ( Wilhelm-Busch-Schule) zu.
Der Gemeindeelternrat hat sich in seiner konstituierenden Sitzung am 28.11.2018 für Frau Nina Lübbert als Nachfolgerin ausgesprochen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt das Ausscheiden von Frau Wiebke Lahmann als stellvertretenden Elternvertreterin im Ausschuss für Schulen fest und benennt als Nachfolgerin Frau Nina Lübbert.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |