Betreff
Neubenennung von Ausschussmitgliedern gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG
Vorlage
BV/286/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gruppe DIE LINKE/Berg hat mit E-Mail vom 27. November 2018 mitgeteilt, dass

  • der ordentliche Sitz der Gruppe im Ausschuss für Schulen, derzeit von Dr. Hunno Hochberger gehalten, ab der kommenden Ratssitzung mit Herrn Hans-Joachim Berg und
  • der ordentliche Sitz der Gruppe im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft, derzeit gehalten von Herrn Dr. Hunno Hochberger, ab der kommenden Ratssitzung mit Herrn Lars Büttner besetzt wird.

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen. Der Rat der Gemeinde Bohmte hat die Besetzung der Ausschüsse mit den neuen Mitgliedern der Gruppe DIE LINKE/Berg durch Beschluss festzustellen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat stellt Herrn Hans-Joachim Berg als Mitglied im Ausschuss für Schule, sowie Herrn Lars Büttner als Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft, für die Gruppe DIE LINKE/Berg fest.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt