Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 15.08.2018 ist das Flurbereinigungsverfahren Bohmte-Nord formal eingeleitet worden.
Zwischenzeitlich hat die Versammlung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 15.09.2018 den Flurbereinigungsvorstand gebildet. Dem Vorstand gehören als nicht stimmberechtigte Mitglieder die Herren Ortsbürgermeister Thomas Rehme und Norbert Kroboth sowie seitens der Verwaltung Bürgermeister Klaus Goedejohann und der Leiter des Fachbereichs 3.2. – Technische Bauverwaltung, Herr Carsten Heil, an.
Wie bei früheren Flurbereinigungsverfahren auch, hat die Gemeinde Bohmte den nicht durch Fördermittel der EU-, des Bundes und des Landes sowie durch Flurbereinigungsbeiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gedeckten Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft für den Bau von Wegen und Gewässern im Rahmen einer Kapitaldiensterstattung gegenüber der Teilnehmergemeinschaft zu übernehmen.
Der Entwurf einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung, sowie der Entwurf einer damit einhergehenden Verpflichtung der Gemeinde Bohmte, die neu erstellten Anlagen in ihre Unterhaltung zu nehmen sind dieser Vorlage ebenso beigefügt, wie eine Kostenaufstellung zu den zum Ausbau vorgesehenen Wegen und öffentlichen Anlagen. Grundlage dieser Zusammenstellung sind die Ergebnisse der der formalin Einleitung vorausgegangen Arbeit eines Arbeitskreises, der das entsprechende Wegekonzept erstellt hat. Im Arbeitskreis haben ebenfalls die beiden Ortsbürgermeister Thomas Rehme und Norbert Kroboth sowie seitens der Verwaltung Bürgermeister Klaus Goedejohann mitgewirkt.
Ausweislich der Kostenaufstellung ist aktuell von einem durch Darlehen der Teilnehmergemeinschaft zu finanzierenden Eigenanteil in Höhe von rd. 870.000 auszugehen. Dieser Betrag wird in der Investitionsübersicht 2030 im Jahre 2022 aufgenommen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zur Flurbereinigung Bohmte-Nord zwischen der Gemeinde Bohmte und der Teilnehmergemeinschaft Bohmte-Nord sowie der Erklärung zur Übernahme der Unterhaltung erstellter Anlagen in der vorliegenden Fassung zu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |