Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 beschlossen, sich gemeinsam mit den Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln als Fairtrade-Region Wittlager Land zu bewerben. Die Voraussetzungen für eine Auszeichnung wurden vor Ort geschaffen. Teilnehmende Geschäfte, Betriebe und Einrichtungen wurden gefunden, eine Steuerungsgruppe mit Vertretern aus allen drei Gemeinden eingerichtet.
Entgegen ersten Äußerungen des TransFair e.V. ist eine Auszeichnung des Wittlager Landes als Fairtrade-Region aktuell nicht möglich. Um als Region ausgezeichnet zu werden, müssen mindestens zwei Drittel der Einwohner in einer Fairtrade-Gemeinde leben.
Im Wittlager Land ist derzeit nur die Gemeinde Bad Essen bereits Fairtrade-Gemeinde. Die ILEK-Steuerungsgruppe empfiehlt daher, auch für die Gemeinde Bohmte einen separaten Antrag zu stellen. Es kann hierbei auf die bereits vorhandenen Strukturen zurückgegriffen werden. Die Werbegemeinschaften in der Gemeinde Bohmte stehen der Aktion ebenfalls positiv gegenüber.
Die Verwaltung schlägt daher vor, der Bewerbung als Fairtrade-Gemeinde zuzustimmen, so dass im zweiten Schritt die Antragstellung für das Wittlager Land erfolgen kann. Die Auszeichnungsfeier kann dann zeitgleich für Bohmte und die Region Wittlager Land erfolgen.
Die Teilnahme an der Kampagne ist grundsätzlich kostenfrei. Der TransFair e.V. vergibt das Siegel für jeweils zwei Jahr und unterstützt die Bewerber. Es sind lediglich die Kosten für eigene Materialien wie Flyer, Ortsschilder, Aufkleber etc. zu tragen. Diese können aus den allgemeinen ILEK-Mittel finanziert werden.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, sich als Fairtrade-Gemeinde beim TransFair e.V. zu bewerben. Anfallende Kosten sind aus den allgemeinen ILEK-Mitteln zu finanzieren.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |