Betreff
Elektromobilität, Errichtung von Ladesäulen
Vorlage
BV/274/2018
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen des Energiebeirats wurde darüber berichtet, dass die Möglichkeit besteht, über die Innogy Ladesäulenstandorte zu errichten. Hierbei sollte zunächst in jeder Ortschaft eine Ladesäule an zentraler Stelle aufgestellt werden.

 

In der Ortschaft Bohmte ist ein Standort beim Edeka-Markt an der Bremer Straße im rückwärtigen Parkplatzbereich zum VLO-Gelände vorgesehen, in der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen im Bereich Leckermühle und in der Ortschaft Hunteburg beim Einkaufszentrum an der Hauptstraße im Bereich des VLO-Gleises.

 

Die dafür je Ladesäule zu zahlende Rate beträgt 86,70 € zzgl. Mehrwertsteuer = 103,17 € brutto. Dies bedeutet jährliche Kosten in Höhe von 1.040.40 € netto je Ladesäule, insgesamt 3.121,20 € (brutto =1.238,04 € je Ladesäule, insgesamt somit 3.714,12 €). Der mit der Innogy abzuschließende Vertrag läuft über 8 Jahre, so dass insgesamt Kosten in Höhe von 8.323,20 € netto (brutto = 9.904,32 €) je Ladesäule entstehen, für alle drei Ladesäulen zusammen 24.969,60 € netto (brutto = 29.712,96 €).

 

Von der Innogy werden dafür folgende Aufgaben übernommen:

-       Bereitstellung und Betrieb der Infrastruktur

-       Montage, Netzanschluss, Inbetriebnahme, Messdienstleistung, Wartung und Instandhaltung, Bodenmarkierung der Stellplätze, Stromlieferung, Nutzer-Authentifizierung, vertragsloses Laden, Abrechnung, Roaming, Nutzerhotline

-       Belieferung mit 100 % Ökostrom durch Innogy

-       Die Ladesäulen bleiben im Eigentum von Innogy, die auch das wirtschaftliche Risiko trägt

-       Die Nutzung der Ladesäulen ist auch für Kunden anderer Mobilitätsanbieter möglich, so dass die Ladesäulen nicht nur Innogy-Kunden zur Verfügung stehen.

 

Grundsätzlich würde die Errichtung einer Ladesäule Kosten in Höhe von 15.919,00 € netto betragen. Durch ein Bundesförderprogramm, zu welchem von Innogy entsprechende Anträge gestellt worden sind und deren Förderung für die Ladeinfrastruktur der Gemeinde vollumfänglich zukommt, sowie einem Beitrag von Innogy reduzieren sich die Kosten um 2.509,00 € netto bzw. 5.087,00 € netto.

 

Seitens des Energiebeirates sowie der Verwaltung wird die Errichtung der drei Ladesäulen als äußerst sinnvoll erachtet, um damit die Voraussetzungen für die Elektromobilität in allen drei Ortschaften der Gemeinde Bohmte zu verbessern.

 

Eine Refinanzierung oder Reduzierung dieser Kosten kann erfolgen, indem noch Werbepartner gefunden werden, die für den Vertragszeitraum Werbenutzungsrechte erwerben im Zusammenhang mit „Deutschland wird elektromobil“. Damit kann z. B. die Folierung einer Ladesäulenseite verbunden sein.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, mit der Innogy Verträge für die Errichtung von drei Ladesäulen, je Ortschaft eine Ladesäule, zum Preis von mtl. 86,70 € netto je Ladesäule für die Dauer von 8 Jahren abzuschließen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

3.714,12 €

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

54710

 

 

 

Kostenstelle:

792100

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch Bereitstellung im Haushalt 2019

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten: 3.714,12 €

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt