Betreff
Aktion Saubere Ortschaft - saubere Landschaft 2019
Vorlage
BV/271/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seit mehreren Jahren ist die Durchführung der Müllsammelaktion bewährte Praxis, um die Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft, aber auch Vereine und Schulen an der Verschönerung des Ortsbildes aktiv zu beteiligen.

 

Auch der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen hat sich in den vergangenen Jahren zeitgleich mit dem Ortsrat Bohmte an der Müllaktion beteiligt.

 

Zielzeitraum für die Durchführung war jeweils das von der AWIGO angebotene Abfallsammelwochenende, was in der Ortschaft Bohmte seit 2004 durch Verwaltung und Ortsrat organisiert wird und bisher immer auf große Resonanz gestoßen ist.

 

Im kommenden Jahr wird das AWIGO-Abfallsammelwochenende am 29. und 30.03.2019 stattfinden

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat stimmt der erneuten Durchführung der Aktion “Saubere Ortschaft- saubere Landschaft” zu. Das AWIGO-Abfallsammelwochenende findet am 29. und 30. März 2019 statt, Hauptsammeltag ist Samstag, der 30. März 2019.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt