Für die maschinelle Straßenreinigung ist die Aufnahme weiterer Bereiche vorgesehen. Der Ortsrat Bohmte hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2018 beschlossen, die maschinelle Straßenreinigung um die Straßen zu erweitern, die für eine Aufnahme geeignet sind.
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen hat in seiner Sitzung am 19. November 2018 keine Entscheidung über eine Aufnahme oder Nichtaufnahme der geeigneten Straße getroffen.
Der Ortsrat Hunteburg berät in seiner Sitzung am 22. November 2018 über eine Empfehlung zur Aufnahme der Straßen in die maschinelle Straßenreinigung, die für eine Aufnahme geeignet sind.
Bei der Aufnahme weiterer Straßen oder Teilbereichen von Straßen in die maschinelle Straßenreinigung ist die Verordnung über die Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte vom 21. März 2005 in der aktuellen Fassung anzupassen und die Anlage zu § 2 Abs. 3 der Verordnung (Straßenverzeichnis) um die aufzunehmenden Straßenbereiche zu ergänzen. Dabei handelt es sich um das Verzeichnis der Straßen, bei denen die Gemeinde Bohmte die Reinigung der Straßen und Gossen durchführt.
Der Entwurf der 4. Änderung der Verordnung über die Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte ist der Vorlage beigefügt
Der Entwurf beinhaltet derzeit sämtliche für eine Aufnahme geeigneten Straßen in den Ortschaften Bohmte, Herringhausen-Stirpe-Oelingen und Hunteburg.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohme beschließt die Verordnung zur 4. Änderung der Verordnung über die Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte in der beigefügten Fassung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |