Betreff
Verordnung zur 4. Änderung der Verordnung über die Art, Maß und räumliche Ausdechnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte
Vorlage
BV/269/2018
Art
Beschlussvorlage

Für die maschinelle Straßenreinigung ist die Aufnahme weiterer Bereiche vorgesehen. Der Ortsrat Bohmte hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2018 beschlossen, die maschinelle Straßenreinigung um die Straßen zu erweitern, die für eine Aufnahme geeignet sind.

 

Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen hat in seiner Sitzung am 19. November 2018 keine Entscheidung über eine Aufnahme oder Nichtaufnahme der geeigneten Straße getroffen.

 

Der Ortsrat Hunteburg berät in seiner Sitzung am 22. November 2018 über eine Empfehlung zur Aufnahme der Straßen in die maschinelle Straßenreinigung, die für eine Aufnahme geeignet sind.

 

Bei der Aufnahme weiterer Straßen oder Teilbereichen von Straßen in die maschinelle Straßenreinigung ist die Verordnung über die Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte vom 21. März 2005 in der aktuellen Fassung anzupassen und die Anlage zu § 2 Abs. 3 der Verordnung (Straßenverzeichnis) um die aufzunehmenden Straßenbereiche zu ergänzen. Dabei handelt es sich um das Verzeichnis der Straßen, bei denen die Gemeinde Bohmte die Reinigung der Straßen und Gossen durchführt.

 

Der Entwurf der 4. Änderung der Verordnung über die Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte ist der Vorlage beigefügt

 

Der Entwurf beinhaltet derzeit sämtliche für eine Aufnahme geeigneten Straßen in den Ortschaften Bohmte, Herringhausen-Stirpe-Oelingen und Hunteburg.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohme beschließt die Verordnung zur 4. Änderung der Verordnung über die Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte in der beigefügten Fassung.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt