Betreff
Friedhof Meyerhöfen
Vorlage
BV/253/2018
Art
Beschlussvorlage

Die Wahlgrabstätten auf dem Friedhof Meyerhöfen sind gemäß § 24 der Satzung über die Aufrechterhaltung der Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Bohmte einheitlich mit einer Einfassungshecke angelegt. Die Gesamtlänge der Hecke beträgt ca. 1.250m. Im Laufe des Jahres 2018 ist ca. 300 m Heckenbepflanzung eingegangen. Hiervon ca. 100 m auf unbelegten Wahlgrabstätten.

 

Es wurde die Anfrage gestellt, ob alternativ zu Ersatzanpflanzungen im Bereich der in Nutzung stehenden Wahlgrabstätten die Möglichkeit besteht, die Einfassungshecken auf dem gesamten Friedhof zu entfernen und die Gräber nur mit einer Rasenbordkante auf Schotterbett zu versehen (analog des ev. Friedhofes in Hunteburg). Bei einer Umwandlung der Grabeinfassungen wird es erforderlich, die Wahlgrabstätten in ihrer Gesamtheit mit neuen Rasenbordkanten zu versehen, da zur Zeit die Abgrenzung nur durch die Einfassungshecken erfolgt.

Die Kosten für eine Heckenersatzbepflanzung würden sich auf ca. 20,00 Euro pro lfd. Meter und für die Einfriedung mit einer Rasenbordkante auf Schotterbett auf ca. 18,00 Euro pro lfd. Meter belaufen.

 

Durch eine evtl. Änderung der Grabeinfassungen würde sich das Erscheingungsbild des Friedhofes erheblich verändern. 

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat sollte eine dem Beratungsverlauf entsprechenden Beschluss fassen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt