Die Wahlgrabstätten auf dem Friedhof Meyerhöfen sind gemäß § 24 der
Satzung über die Aufrechterhaltung der Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde
Bohmte einheitlich mit einer Einfassungshecke angelegt. Die Gesamtlänge der
Hecke beträgt ca. 1.250m. Im Laufe des Jahres 2018 ist ca. 300 m
Heckenbepflanzung eingegangen. Hiervon ca. 100 m auf unbelegten
Wahlgrabstätten.
Es wurde die Anfrage gestellt, ob alternativ zu Ersatzanpflanzungen im
Bereich der in Nutzung stehenden Wahlgrabstätten die Möglichkeit besteht, die
Einfassungshecken auf dem gesamten Friedhof zu entfernen und die Gräber nur mit
einer Rasenbordkante auf Schotterbett zu versehen (analog des ev. Friedhofes in
Hunteburg). Bei einer Umwandlung der Grabeinfassungen wird es erforderlich, die
Wahlgrabstätten in ihrer Gesamtheit mit neuen Rasenbordkanten zu versehen, da
zur Zeit die Abgrenzung nur durch die Einfassungshecken erfolgt.
Die Kosten für eine Heckenersatzbepflanzung würden sich auf ca. 20,00
Euro pro lfd. Meter und für die Einfriedung mit einer Rasenbordkante auf
Schotterbett auf ca. 18,00 Euro pro lfd. Meter belaufen.
Durch eine evtl. Änderung der Grabeinfassungen würde sich das
Erscheingungsbild des Friedhofes erheblich verändern.
Anlagen:
Der Ortsrat sollte
eine dem Beratungsverlauf entsprechenden Beschluss fassen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |