Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 22. Oktober 2018, Eingang im Rathaus per E-Mail am gleichen Tage, hat Herr Reinhard Heemann eine Eingabe gemäß § 34 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorgelegt.
Inhaltlich geht es um die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Zuge der Straße “Am Schwaken Hofe”. Zu den genauen Einzelheiten wird auf die beigefügte Eingabe von Herrn Heemann verwiesen.
Aufgrund der Bestimmungen des § 8 Abs. 6 der Hauptsatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte ist der Verwaltungsausschuss für die Erledigung dieser Anregung zuständig.
Eine Beratung im Ortsrat Bohmte, an den sich die Eingabe von Herrn Heemann richtet, der aber nicht abschließend nach den Bestimmungen des § 93 NKomVG für deren Erledigung zuständig ist, ist angebracht.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss trifft unter Berücksichtigung der Beratungen im Ortsrat Bohmte eine Entscheidung zu der Eingabe von Herrn Heemann.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |