Betreff
Schulsozialarbeit in der Gemeinde Bohmte - Projekt "Brückenjahr"
Vorlage
BV/244/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des Kinder- und Jugendkonzeptes schlägt das Kinderhaus Wittlager Land gGmbH vor, die Elternarbeit im Kindergarten- und Grundschulbereich stärker in den Fokus zu nehmen. Auch im Rahmen der ersten Lenkungsgruppensitzung zum Kinder- und Jugendkonzept Ende September kam der Wunsch nach einem „Brückenjahr für Eltern“ auf, in dem die Eltern beim Übergang ihrer Kinder vom Kindergarten in die Grundschule stärker begleitet werden.

Das Land Niedersachsen hat genau zu diesem Thema ein Förderprogramm ins Leben gerufen. Das Kinderhaus Wittlager Land gGmbH ist bereit, die Konzeptentwicklung in Abstimmung mit den Einrichtungen zu übernehmen und zeitnah einen Förderantrag  (max. Fördersumme 56.000 €) zu stellen.

 

Bei einem ersten Abstimmungstreffen mit den Leiterinnen der Kindertagesstätten und Grundschulen und dem Kinderhaus Wittlager Land am 25.10.2018 haben sich zwei inhaltliche Schwerpunkte abgezeichnet. Im Mittelpunkt steht dabei die bisherige Brückenjahrsarbeit. Als wesentliche Schwerpunkte wurde der Blick auf die Kinder und eine qualitative Verbesserung der personellen und sächlichen Ausstattung, sowie die Elternarbeit mit der Schwerpunktfrage „Wie bekommen wir die Eltern, die sonst nicht kommen?“ identifiziert. Es ist fachlich sinnvoll, speziell die Aktivitäten zu dem Elternschwerpunkt durch die Grundschulsozialarbeit organisieren und koordinieren zu lassen.

 

Die Verwaltung befürwortet die Idee, die Elternarbeit im Kindergarten- und Grundschulbereich zu intensivieren und das Projekt „Brückenjahr“ in Abstimmung mit den Leiterinnen der betreffenden Einrichtungen in der Gemeinde Bohmte zu intensivieren.

 

Der Antrag des Kinderhauses Wittlager Land wird neben diesen Personalmitteln auch Sach- und Personalmittel für die kooperierenden Kindergärten und Schulen beinhalten.

 

Der Gemeinde Bohmte entstehen durch dieses Projekt keine weiteren Kosten. Es können dadurch Mittel eingeworben werden, die dem Gesamtkonzept zur Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde zu Gute kommen.

 

Am 14.12.2018 wurde vom Gemeinderat zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendkonzeptes der Beschluss gefasst, den finanziellen Rahmen von 255.000 € pro Jahr auch zukünftig nicht zu überschreiten. Das hatte aufgrund gestiegener Personalkosten die Folge, dass die offene Jugendarbeit von 1,75 Vollzeitstellen auf 1,25 Stellen gekürzt werden musste. Die Gesamtsumme wurde wie folgt aufgesplittet:

 

Frühen präventiven Hilfen/Schulsozialarbeit an Grundschulen 105.000,00 €

Schulsozialarbeit an der Oberschule Bohmte                                                      42.400,00 €

Offene Kinder- und Jugendarbeit                                                                                         107.600,00 €

Gesamt                                                                                                                                             255.000,00 €

 

Die ersten Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit zeigen, dass die Kürzung in der täglichen Arbeit deutlich spürbar ist. Das Kinderhaus Wittlager Land teilt hierzu mit, dass es über die Trefföffnungen hinaus kaum möglich sei Projekte und Veranstaltungen umzusetzen. Die aktuellen Bedürfnisse der Jugendlichen und die vom Fachpersonal gesehenen Bedarfe können nicht mehr zeitnah in Projekten bedient werden. Auch Netzwerktreffen oder andere für die Qualität der Arbeit wichtigen Termine am Nachmittag stellen die Jugendpflege immer wieder vor kaum zu lösende Probleme, die Treffs zu besetzen. In der Folge müssen erheblich mehr Trefföffnungen ausfallen als es in der Vergangenheit der Fall war. Eine kontinuierliche und verlässliche Beziehungsarbeit sei jedoch das oberste Gut der Jugendarbeit. Diese könne aufgrund der zeitlichen Ressourcen derzeit nicht mehr gewährleistet werden.  Auch für spontane Beratungsgespräche sei aus selbigem Grund nur sehr schlecht ein ruhiger Rahmen zu finden. Die offene Jugendarbeit habe dadurch für die Jugendlichen an Qualität verloren.

 

Die finanzielle Förderung durch das Land Niedersachen für das Projekt „Brückenjahr“ im Bereich der Schulsozialarbeit würde es der Gemeinde ermöglichen innerhalb ihres gesteckten Finanzrahmens von 255.000,00 € die offene Jugendarbeit zu entlasten und gute gewachsene Strukturen wiederherzustellen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die vom Kinderhaus Wittlager Land eingeworbenen Fördermittel in das Gesamtbudget für die Kinder- und Jugendarbeit einfließen zu lassen und mögliche Synergieeffekte für die offene Jugendarbeit zu nutzen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt unter der Voraussetzung,

a)      dass zusätzliche Fördermittel eingeworben werden können,

b)      der Gemeinde Bohmte keine höheren Kosten entstehen und

c)       die übrigen Bereiche des Konzeptes mindestens im bisherigen Umfang weitergeführt werden,

dem Kinderhaus Wittlager Land gGmbH die Möglichkeit einzuräumen, die offene Jugendarbeit bis maximal zu ihrer damaligen Stärke zu aktivieren.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt