Betreff
Europa-, Landrats- und Bürgermeisterwahl am 26. Mai 2019 - Bestimmung Wahllokale Ortschaft Bohmte
Vorlage
BV/241/2018
Art
Beschlussvorlage

 

Der Termin für die Europa-, Landrats- und Bürgermeisterwahlen wurde auf den 26. Mai 2019 festgelegt.

 

Bei den bisherigen Wahlen war die Ortschaft Bohmte in 9 Wahlbezirke mit folgenden Wahllokalen eingeteilt.

 

Wahlbezirks-Nr. und Bezeichnung

Wahllokal

Wahlbezirk 1 Bohmte

Gaststätte Bunselmeyer, Bremer Straße 2

Wahlbezirk 2 Bohmte

Kindergarten Bohmte, Neustadtstraße 46

Wahlbezirk 3 Bohmte

Grundschulen Bohmte, Tilingstraße 1

Wahlbezirk 4 Bohmte

Schützenhalle Bohmte, Schützenstraße 7

Wahlbezirk 5 Bohmte

Kath. Gemeindehaus, Bremer Straße 61

Wahlbezirk 6 Bohmte

Gaststätte Gieseke-Asshorn, Bremer Straße 55

Wahlbezirk 7 Bohmte

Bohmter Kotten, Schulstraße 12

Wahlbezirk 8 Bohmte

Gaststätte Riemann, Leverner Straße 32

Wahlbezirk 9 Bohmte

Schützenhalle Bohmterheide, Leverner Straße 37

 

Seitens des Schützenvereins Bohmte e.V. sowie Herrn Riemann vom Gasthaus Riemann wurde mitgeteilt, dass aufgrund von Veranstaltungen eine Nutzung der Schützenhalle Bohmte sowie des Gasthauses Riemann als Wahllokal für den Wahlsonntag am 26. Mai 2019 nicht zugesagt werden kann.

 

Es wird daher vorgeschlagen, für die o.g. Wahlen

 

a)      das Wahllokal 4 Bohmte, Schützenhalle Bohmte mit in die Grundschule Bohmte zu verlegen. Der Zuschnitt des Wahlbezirkes ändert sich dadurch nicht.

 

                Folgende Straßenzüge gehören in den Wahlbezirk 4 Bohmte:

 

                Agnes-Miegel-Straße, Am Hang, Am Mühlenfeld  Am Pastorengarten, Am       Sonnenhügel, An der Isenburg, Braunstraße, Daimlerstraße, Edith-Stein-            Straße, Einsteinstraße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Gutenbergstraße, Im                 Achterfelde, Käthe-Kollwitz-Straße, Keplerstraße, Leibnizstraße, Lise-                Meitner-Straße, Röntgenstraße, Schützenstraße, Sonnenbrink,                 Zeppelinstraße.

 

b) das Wahllokal 8 Bohmte, Gasthaus Riemann in das Verwaltungsgebäude des VSD-Verbund sozialer Dienst gGmbH, Bgm.-Otto-Knapp-Straße 45 zu verlegen. Der Zuschnitt des Wahlbezirkes ändert sich dadurch nicht.

 

 

 

 

Folgende Straßenzüge gehören in den Wahlbezirk 8:

 

Adolf-Kolping-Straße, Ahornweg, Akazienweg, Bgm.-Otto-Knapp-Straße, Birkenstraße, Eichenstraße, Ginsterweg, Gützkower Ring, Heidekamp, Johann-Hinrich-Wiechern-Straße, Leverner Straße 19 bis 34, Lilienweg, Nelkenweg, Pastor-Steinmetz-Straße, Rosenweg, Tulpenweg.

 

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, für die Wahlen am 26. Mai 2019

 

a)      die Grundschulen Bohmte als Wahllokal für den Wahlbezirk 4 Bohmte

die Schützenhalle Bohmterheide als Wahllokal für den Wahlbezirk 8 Bohmte,

 

b)      das Verwaltungsgebäude des VSD – Verbund sozialer Dienste GmbH, Bgm.-Otto-Knapp-Straße 45,

 

 

zu bestimmen.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, für die Europa-, Landrats- und Bürgermeisterwahlen am 26. Mai 2019

 

a)      die Grundschulen Bohmte als Wahllokal für den Wahlbezirk 4 Bohmte

 

b)       die Schützenhalle Bohmterheide als Wahllokal für den Wahlbezirk 8 Bohmte

 

zu bestimmen.

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt