Der Verwaltungsausschuss hat am 07.12.2016 die jeweiligen
Aufstellungsbeschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105 “Tierhaltungsanlage
Schulze-Zumkley” und für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Gleichzeitig wurden jeweils der Entwurf und das frühzeitige
Beteiligungsverfahren gem. 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Nachdem in der frühzeitigen Beteiligung keine Anregungen und Hinweise
vorgebracht wurden, ist nach Einholen des entsprechenden Beschlusses am
14.06.2017 durch den Verwaltungsausschus das öffentliche Beteiligungsverfahren
gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 02.10.2017 bis
einschl. 03.11.2017. Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Osnabrück sowie
der Äußerungen mehrerer Anwohner ist das Abwägungsmaterial zwischenzeitlich um
eine schalltechnische Beurteilung und ergänzende Ausführungen im
Immissionsschutzgutachten zu einzelnen Betrieben sowie deren Bewertung im
Rahmen der Gesamtbeurteilung der einwirkenden Geruchsimmissionen und zu
Filteranlagen hinsichtlich Bioaerosolen ergänzt worden. An der Planung halten
der Vorhabenträger und die Gemeinde Bohmte weiterhin grundsätzlich fest.
Aufgrund dieser Änderungen und Ergänzungen ist gem. § 4a Abs. 3 Satz 1
BauGB eine erneute (eingeschränkte) öffentliche Auslegung bzw. Einholung der
Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Stellungnahmen können dabei
gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten und ergänzten Teilen
abgegeben werden.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die erneute (eingeschränkte)
Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB sowie das Einholen der Stellungnahmen
für den Bebauungsplan Nr. 105 “Tierhaltungsanlage Schulze-Zumkley” sowie im
Parallelverfahren für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |