Auf Anregung aus der Bevölkerung ist im Rahmen der Verkehrsschau
angesprochen worden, dass im Bereich der B 51 / Mittelanbindung über ein Überholverbot
nachgedacht werden sollte. In dem Straßenabschnitt sei es vermehrt zu
gefährlichen Verkehrssituationen gekommen.
Die Polizeiinspektion Osnabrück hat für den besagten Bereich mehrere
Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Überholvorgängen ermittelt.
Vor einer Entscheidung über evtl. zu treffende Maßnahmen für ein
Überholverbot soll seitens der Gemeinde Bohmte mitgeteilt werden, inwiefern
weiterhin eine Notwendigkeit für die Freigabe der Kraftstraße für
landwirtschafltichen Verkehr gesehen wird.
Die weiteren Ergebnisse der Verkehrsschau vom 29. August 2018 werden in
der Sitzung vorgestellt.
Anlagen:
Der Verkehrs- und Wegeausschuss möge einen dem Beratungsverlauf entsprechenden Beschluss fassen, inwiefern weiterhin die Notwendigkeit der Freigabe der Kraftstraße für landwirtschaftlichen Verkehr gesehen wird.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |