Betreff
Verkehrsschau
Vorlage
BV/232/2018
Art
Beschlussvorlage

Auf Anregung aus der Bevölkerung ist im Rahmen der Verkehrsschau angesprochen worden, dass im Bereich der B 51 / Mittelanbindung über ein Überholverbot nachgedacht werden sollte. In dem Straßenabschnitt sei es vermehrt zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen.

 

Die Polizeiinspektion Osnabrück hat für den besagten Bereich mehrere Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Überholvorgängen ermittelt.

 

Vor einer Entscheidung über evtl. zu treffende Maßnahmen für ein Überholverbot soll seitens der Gemeinde Bohmte mitgeteilt werden, inwiefern weiterhin eine Notwendigkeit für die Freigabe der Kraftstraße für landwirtschafltichen Verkehr gesehen wird.

 

Die weiteren Ergebnisse der Verkehrsschau vom 29. August 2018 werden in der Sitzung vorgestellt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verkehrs- und Wegeausschuss möge einen dem Beratungsverlauf entsprechenden Beschluss fassen, inwiefern weiterhin die Notwendigkeit der Freigabe der Kraftstraße für landwirtschaftlichen Verkehr gesehen wird.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt