Betreff
Feststellung eines Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG
Vorlage
BV/218/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Frau Friederike Schneider-Solf hat mit Schreiben vom 21. August 2018 (Eingang bei der Gemeinde Bohmte am 21. August 2018) gegenüber dem Bürgermeister erklärt, dass sie auf ihr Mandat im Rat der Gemeinde Bohmte mit Wirkung vom 20. September 2018 verzichtet. Die Wirkung des Verzichts soll nach dem Willen von Frau Schneider-Solf mit dem Tag der nächsten Ratssitzung eintreten, die zum Zeitpunkt ihrer Erklärung noch für den 20. September 2018 terminiert war. Aufgrund der Tatsache, dass die Ratssitzung kurzfristig um einen Tag auf den 19. September 2018 vorverlegt werden musste, hat Frau Schneider-Solf ihre Verzichtserklärung dahingehend konkretisiert, dass ihr Verzicht nunmehr mit Wirkung zum 19. September 2018 wirken soll. Somit ist die Erklärung des Mandatsverzichts gegenüber dem Bürgermeister erfolgt.

 

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Rat der Gemeinde Bohmte durch Beschluss zu Beginn der nächsten Sitzung festzustellen, dass die Mitgliedschaft von Frau Friederike Schneider-Solf gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch schriftlichen Verzicht gegenüber dem Bürgermeister mit Wirkung vom 19. September 2018 endet.

 

Die stellvertretenden Gemeindewahlleiterin hat den Übergang des Mandats von Frau Friederike Schneider-Solf auf Herrn Karl Koopmann, wohnhaft Königsbergstraße 3, 49163 Bohmte festgestellt. Herr Koopmann hat die Wahl in den Rat der Gemeinde Bohmte als Ersatzperson der als Bewerberin für den Wahlvorschlag Bündnis 90/Die Grünen gewählten Frau Friederike Schneider-Solf angenommen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte stellt gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass die Mitgliedschaft von Frau Friedrike Schneider-Solf im Rat der Gemeinde Bohmte gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch schriftlichen Verzicht gegenüber dem Bürgermeister mit Wirkung vom 19.09.2018 endet.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt