Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2017 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 „Feldkamp-West“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB beschlossen und in der Sitzung am 13. Juni 2018 den Planentwurf anerkannt und das Verfahren nach dem BauGB beschlossen.
Das ordentliche Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung mit der Begründung sowie dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und dem Immissionsschutzgutachten wurde in der Zeit vom 13. Juli 2018 bis einschließlich 17. August 2018 öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum ist eine private Stellungnahme eingegangen.
Mit Schreiben vom 09. Juli 2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 17. August 2018 gebeten. Die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie zu der privaten Stellungnahme sind beigefügt und in der Sitzung des Ausschusses Bauen, Planen und Umwelt, und im Verwaltungsausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Beteiligungsverfahren führen.
Änderungen oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so dass die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 „Feldkamp-West“ als Satzung beschlossen werden kann.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung zu den privaten Stellungnahmen und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat beschließt sodann die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 „Feldkamp-West“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |