Sachverhalt:
Das Land Niedersachsen wird laut Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder den beitragsfreien Kindergarten umsetzen. Die endgültigen Abstimmungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Niedersachsen sind erst in den letzten Tagen erfolgt. Der Gesetzesbeschluss des Landtages wird im Juni 2018 erwartet.
In der Anlage ist beigefügt:
- die geltende Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte,
- Aufstellungen der im laufenden Kindergartenjahr geltenden Gebühren in den kommunalen Kindergärten,
- Informationen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) zur Gesamtthematik einschließlich des Entwurfs einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Niedersachsen.
Nach den Informationen des NSGB ist eine Änderung der kommunalen Satzungen mit Blick auf die Beitragsfreiheit nicht notwendig, da diese durch höherrangiges Landesrecht eingeführt wird. Insofern wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Satzung unverändert bestehen zu lassen, womoit dann auch weiterhin die Ermäßigungstatbestände in § 5 der Satzung gelten (z. B. Geschwisterkinder).
Die Beitragsfreiheit gilt auch für Kinder in der Krippe ab der Vollendung des dritten Lebensjahres. Sonderöffnungszeiten sind auch künftig beitragspflichtig, sofern die Betreuungszeit über 8 Stunden täglich hinaus geht.
Zur Auskömmlichkeit der erhöhten Personalkostenförderung gibt es keine belastbaren Aussagen. Verwaltungsinterne Berechnungen lassen den Schluss zu, dass die Personalkostenförderung für die Gemeinde Bohmte auskömmlich sein könnten. Entscheidend wird aber sein, wie künftig die Inanspruchnahme der Angebote in den Kindergärten aussehen wird.
Weitere Erläuterungen werden in den Sitzungen gegeben.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt im Hinblick auf die zum 1. August 2018 vom Land Niedersachsen einzuführende Beitragsfreiheit in Kindergärten, dass die Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte in der Fassung vom 22. Juni 2009 unverändert bestehen bleibt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |