Betreff
Bebauungsplan Nr. 16 "Zwischen Alter Postweg und Haldemer Straße", 8. Änderung - Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss
Vorlage
BV/146/2018
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen des Spielplatzpatentreffens konnte festgestellt werden, dass für den Spielplatz an der Albrecht-Dürer-Straße in der Ortschaft Bohmte nicht mehr die Notwendigkeit zur Beibehaltung besteht.

 

Einerseits bestehen mit den beiden Spielplätzen “Bios” an der Bgm.-Otto-Knapp-Straße und dem Spielplatz “Konrad-Adenauer-Straße in Abständen von 150 m bzw. 230 m zwei weitere gut ausgestattete und gut gepflegte Spielplätze, die von den Kindern auch gut angenommen werden.

 

Andererseits hat der Pate des Spielplatzes “Albrecht-Dürer-Straße” mitgeteilt, dass er die Pflege nicht mehr in der erforderlichen Weise ausüben kann.

 

Insofern besteht die Möglichkeit, diesen Spielplatz einer anderen Nutzung zuzuführen. In Betracht kommt die Umwandlung in Wohnbauland.

 

Hierzu ist es erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 16 „Zwischen Alter Postweg und Haldemer Straße“ zu ändern und für die mit der 2. Änderung dieses Bebauungsplanes festgelegte Spielplatzfläche eine Wohnnutzung festzusetzen.

 

Hierbei handelt es sich um die 8. Änderung, welche nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden soll.

 

Eine Karte mit Luftbild, in welcher der Geltungsbereich der 8. Änderung dargestellt ist, liegt der Vorlage bei.

 

Um eine einheitliche Bebauung dieses Grundstücks mit der vorhandenen Bebauung der umliegenden Grundstücke zu erhalten, sollen die Festsetzungen der umliegenden Grundstücke zugrunde gelegt werden, die aus der der Vorlage beigefügten 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Zwischen Alter Postweg und Haldemer Straße“ ersichtlich sind.

 

Dementsprechend ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer eingeschossigen, offenen Bauweise und einer Grundflächenzahl von 0,4 sowie einer Geschossflächenzahl von 0.5 vorgesehen. Sowohl das nördlich als auch das südlich angrenzende Wohngrundstück haben einen Abstand von 8,00 m zu Straße einzuhalten. Dieser Abstand der Baugrenze soll ebenfalls aufgenommen werden. Der Bauteppich würde dann eine Tiefe von 16,00 m haben. Die Firstrichtung soll so vorgesehen werden, dass entweder die Trauf- oder die Giebelseite parallel zur Straße verlaufen.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Zwischen Alter Postweg und Haldemer Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufzustellen und den Planentwurf mit den vorstehenden Festsetzungen anzuerkennen und das Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt