Im Rahmen des Spielplatzpatentreffens konnte festgestellt werden, dass für den Spielplatz an der Albrecht-Dürer-Straße in der Ortschaft Bohmte nicht mehr die Notwendigkeit zur Beibehaltung besteht.
Einerseits bestehen mit den beiden Spielplätzen “Bios” an der Bgm.-Otto-Knapp-Straße und dem Spielplatz “Konrad-Adenauer-Straße in Abständen von 150 m bzw. 230 m zwei weitere gut ausgestattete und gut gepflegte Spielplätze, die von den Kindern auch gut angenommen werden.
Andererseits hat der Pate des Spielplatzes “Albrecht-Dürer-Straße” mitgeteilt, dass er die Pflege nicht mehr in der erforderlichen Weise ausüben kann.
Insofern besteht die Möglichkeit, diesen Spielplatz einer anderen Nutzung zuzuführen. In Betracht kommt die Umwandlung in Wohnbauland.
Hierzu ist es erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 16 „Zwischen Alter Postweg und Haldemer Straße“ zu ändern und für die mit der 2. Änderung dieses Bebauungsplanes festgelegte Spielplatzfläche eine Wohnnutzung festzusetzen.
Hierbei handelt es sich um die 8. Änderung, welche nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden soll.
Eine Karte mit Luftbild, in welcher der Geltungsbereich der 8. Änderung dargestellt ist, liegt der Vorlage bei.
Um eine einheitliche Bebauung dieses Grundstücks mit der vorhandenen Bebauung der umliegenden Grundstücke zu erhalten, sollen die Festsetzungen der umliegenden Grundstücke zugrunde gelegt werden, die aus der der Vorlage beigefügten 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Zwischen Alter Postweg und Haldemer Straße“ ersichtlich sind.
Dementsprechend ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer eingeschossigen, offenen Bauweise und einer Grundflächenzahl von 0,4 sowie einer Geschossflächenzahl von 0.5 vorgesehen. Sowohl das nördlich als auch das südlich angrenzende Wohngrundstück haben einen Abstand von 8,00 m zu Straße einzuhalten. Dieser Abstand der Baugrenze soll ebenfalls aufgenommen werden. Der Bauteppich würde dann eine Tiefe von 16,00 m haben. Die Firstrichtung soll so vorgesehen werden, dass entweder die Trauf- oder die Giebelseite parallel zur Straße verlaufen.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die 8. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 16 „Zwischen Alter Postweg und Haldemer Straße“ als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufzustellen und den Planentwurf mit den
vorstehenden Festsetzungen anzuerkennen und das Verfahren nach dem
Baugesetzbuch durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |