Betreff
Bebauungsplan Nr. 60 "Feldkamp-West" - 1. Änderung; Entwurfs- und Verfahrensbeschluss nach § 13 a BauGB
Vorlage
BV/140/2018
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09. Dezember 2015 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 “Feldkamp-West” beschlossen. In den bisherigen Beratungen im Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen, im Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt und im Verwaltungsausschuss zur möglichen Ausweisung von Wohnbauflächen  in der Ortschaft Herringhausen-Feldkamp hat der Verwaltungsausschuss letztendlich in seiner Sitzung am 06. Dezember 2017 die Ausweisung nur eines Bauplatzes beschlossen. Hierbei handelt es sich um die ehemalige Spielplatzfläche zur Größe von 629 qm.

 

Hierzu wurde das Planungsbüro Hahm, Osnabrück mit der Erstellung der notwendigen Bauleitplanung beauftragt. Ein Immissionsschutzgutachten wurde bereits im Oktober 2015 und ein artenschutzrechtliches Fachgutachten ist im Januar 2018 durchgeführt worden. Derzeit wird der Planentwurf erarbeitet, der in den Sitzungen des Ortsrates Herringhausen-Stirpe-Oelingen, im Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt sowie im Verwaltungsausschuss vorgestellt und erläutert wird.

 

Um eine einheitliche Bebauung sicherzustellen, werden dieselben Festsetzungen gewählt, die bereits im derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 60 “Feldkamp-West” festgesetzt worden sind. Dieser ist als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss an die Anerkennung des Planentwurfs soll das Beteiligungsverfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) mit öffentlicher Auslegung aller Unterlagen und der Beteiligung der Träger öffentlicher und sonstiger Belange durchgeführt werden.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 “Feldkamp-West” an und beschließt gleichzeitig das weitere Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt