Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. März 2018 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 77 “Am Grünen Weg” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen, um die ehemalige Spielplatzfläche in Wohnbauland umzuwandeln und zu veräußern.
Das beauftragte Planungsbüro Hahm, Osnabrück erarbeitet derzeit.den Planentwurf, der in den Sitzungen des Ortsrates Hunteburg, im Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt sowie im Verwaltungsausschuss vorgestellt und erläutert wird.
Um eine einheitliche Bebauung sicherzustellen, werden dieselben Festsetzungen gewählt, die bereits im derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 77 “Am Grünen Weg” festgesetzt worden sind. Dieser ist als Anlage beigefügt.
Im Anschluss an die Anerkennung des Planentwurfs soll das Beteiligungsverfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) mit öffentlicher Auslegung aller Unterlagen und der Beteiligung der Träger öffentlicher und sonstiger Belange durchgeführt werden.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 77 “Am Grünen Weg” an und beschließt gleichzeitig das weitere Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |