Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 die Vertragsverlängerung zur Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Bohmte mit Kinderhaus Wittlager Land bis zum 31.07.2021 inklusive der Budgetansätze für die drei Teilbereiche Frühe präventive Hilfen, Schulsozialarbeit und offene Jugendarbeit beschlossen. Die Verwaltung erhielt den Auftrag das Konzept mit den beteiligten Akteuren fortzuschreiben.
Am 24.01.2018 fand das erste Treffen der Akteure statt. Vertreter der Fachausschüsse, des Jugendamtes, des Bildungsbüros, der Schul- und Kindergartenleiterinnen, des Schulelternrates der Oberschule und der Verwaltung nahmen an dem Treffen teil. Es wurden Wünsche, Anregungen und Kritikpunkte der Teilnehmer/innen aufgenommen und vereinbart, die Teilbereiche des Konzeptes in Einzelgruppen zu behandeln.
Zum 13.03.2018 wurde der Gemeindeelternrat eingeladen. Er wurde über die geplante Fortschreibung informiert und deren Anregungen aufgenommen.
Am 15.03.2018 fand die Beratung über das Teilkonzept “Offene Jugendarbeit” statt. In Zusammenarbeit mit Vertretern des Kinderhauses Wittlager Land, der Fachausschüsse, des Jugendamtes und des Bildungsbüros wurden die konkreten Angebote des Jugendtreffs überdacht. Die Teilnehmer/innen schlagen vor, den Schwerpunkt zukünftig auf die Jugendlichen zu legen.
Am 16.03.2018 berieten die Grundschulleiterinnen, Frau Friedrich als Vertreterin der Kindergartenleiterinnen, Frau Bruns und Herr Ellmer vom Kinderhaus Wittlager Land, Frau Lösche-Uhtbrok und Frau Strotmann über die Teilbereiche Frühe präventive Hilfen und Schulsozialarbeit. Die Teilnehmer/innen einigten sich darauf, zum einen die Schulsozialarbeit in Grundschulen nicht mehr dem Teilbereich Frühe, preventive Hilfen sondern dem Bereich Schulsozialarbeit zuzuordnen. Zum anderen wird die Formulierung zur Schulsozialarbeit dem mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde abgestimmten Schulbegleitungskonzept angepasst.
Die Formulierungsvorschläge wurde im Nachgang mit der Schulleiterin der Oberschule, Frau Beyer abgestimmt.
Im April fanden ein Gespräch zwischen Frau Beyer, der Schulsozialarbeiterin der Oberschule, Frau Lucarewski, Herr Ellmer und Frau Strotmann statt. Frau Lucarewski wird zum 01.07.2018 zum Kinderhaus Wittlager Land gGmbH wechseln und weiterhin als Schulsozialarbeiterin an der Oberschule tätig sein.
Am 09.05.2018 tagte erneut der Arbeitskreis in großer Runde. Es wurden die Formulierungsvorschläge vorgestellt. Neben den zuvor genannten Punkten sieht der aktuelle Konzeptentwurf folgende Neuerungen vor:
Die Personalausstattung wird im allgemeinen Teil des Konzeptes erläutert. Das Kinderhaus Wittlager Land schlägt vor, die notwendige Kürzung in der offene Jugendarbeit von 1,75 auf 1,16 Stellen etwas abzufangen, indem die Gemeinde zukünftig die Gartenpflege des Jugendtreffs übernimmt. So können 1,25 Stellen angeboten und die Jugendarbeit von zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts wahrgenommen werden. Die Teilnehmer/innen sprechen sich für den Vorschlag aus.
Es wird weiterhin vorgeschlagen, eine Lenkungsgruppe
einzurichten, die jeweils vor den betreffenden Fachausschusssitzungen des
Gemeinderates von der Verwaltung einberufen wird und die Steuerung, Zielsetzung
und Weiterentwicklung des Konzeptes durch die Fachausschüsse vorbereitet. Der
Lenkungsgruppe sollen die Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden der betreffenden
Fachausschüsse, Vertreter des eingesetztes Anbieters, des Jugendamtes, des
Bildungsbüros, die Vertreter der Schulen und Kindergärten in den
Fachausschüssen und der Verwaltung an. Themenbezogen
können weitere spezifische Fachleute hinzugezogen werden.
Die Fortschreibung des Kinder- und Jugendkonzeptes wird in der Sitzung vorgestellt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Fortschreibung des Kinder- und Jugendkonzepts in der vorliegenden Fassung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |