Betreff
Annahme von Zuwendungen (Sponsoring)
Vorlage
BV/108/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Sparkasse Osnabrück hat den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte am 06.03.2018 Fördermittel aus dem Reinertrag der Lotterie „Sparen und Gewinnen“ zur Verfügung gestellt.

Die Zuwendung verteilt sich auf die Schulen wie folgt:

 

Grundschule Herringhausen                        600,00 €

Oberschule Bohmte                                                     1.000,00 €

Erich-Kästner-Schule                                       900,00 €                           

Gesamt                                               2.500,00 €

 

Die Volksbank Bramgau-Wittlage eG möchte der Gemeinde Bohmte für die Anschaffung eines Defibrillationsgerätes einen Betrag in Höhe von 2.000,00 € spenden.

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat am 23.06.2010 dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 € bis zu einem Wert von 2.000 € übertragen. Bei Zuwendungen über 2.000 € entscheidet der Rat. Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwerts der Zuwendungen zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen.

 

Für die Entscheidung über die Annahme der Zuwendung der Sparkasse Osnabrück ist der Rat der Gemeinde Bohmte zuständig, da in diesem Jahr bereits Zuwendungen in Höhe von insgesamt 3.100,00 € gewährt wurden und somit der Gesamtbetrag von 2.000,00 € überschritten ist. Für die Entscheidung über die Annahme der Zuwendung der Volksbank-Bramgau Wittlage eG ist ebenfalls der Rat zuständig, da in diesem Jahr bereits Zuwendungen in Höhe von 2.200,00 € gewährt wurden.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.04.2018 eine Empfehlung an den Rat der Gemeinde Bohmte zur Annahme dieser Zuwendungen gemacht.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die Spende der Sparkasse Osnabrück in Gesamthöhe von 2.500,00 € für die Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte, sowie die Spende der Volksbank Bramgau-Wittlage eG in Höhe von 2.000 € anzunehmen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

4.500 €

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

4.500 €

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt