Betreff
Beetpflege Wehrendorfer Straße/Bremer Straße
Vorlage
BV/074/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Ortsrat Bohmte hat jeweils in seinen Sitzungen am 05.04.2014, 11.03.2015, 02.03.2016 und 08.03.2017 beschlossen, die Pflege und Unterhaltung der Beete im Bereich des Rückhaltebeckens an der  Wehrendorfer Straße und an der Bremer Straße gegenüber Bunselmeyer für die genannten Jahre an den Bauhof Bohmte zu vergeben.

Die Bepflanzung erfolgte nach dem Bepflanzungsplan des Ortsrates. 

 

Der Bauhof bietet auch für das Jahr 2018 Beetpflegearbeiten wie in den Vorjahren an. Das Angebot umfasst die saisonalen Anpflanzungen entsprechend der jeweiligen Jahreszeit nach dem Bepflanzungsplan mit einem Gesamtbetrag von 1.320,-- €. Hierin enthalten sind die Arbeitsleistung für die Beetpflege (720,00 €) und das Pflanzmaterial (600,00 €), das wiederum von der Firma Fortmann geliefert werden soll. Witterungsbedingter Mehraufwand ist damit abgedeckt.

 

Es sollte darüber beraten werden, ob der Auftrag dauerhaft an den Bauhof vergeben wird.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat beschließt entsprechend der Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt