Betreff
Antrag der Gruppe Die Linke/Berg zu den Transferaufwendungen der Gemeinde Bohmte an die Hafen Wittlager Land GmbH
Vorlage
BV/071/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gruppe Die Linke/Berg beantragt mit Schreiben vom 11.02.2018 im Haushalt 2018 der Gemeinde Bohmte unter dem Produkt 57110 Wirtschaftsförderung keine Transferaufwendungen an die Hafen Wittlager Land GmbH vorzusehen.

 

Im Verwaltungsentwurf des Haushalts 2018 sind für das Jahr 2018 und die mittelfristige Finanzplanung folgende Transferaufwendungen an die Hafen Wittlager Land GmbH veranschlagt:

 

2018: 110.813 €

2019: 132.964 €

2020: 128.070 €

2021: 193.300 €

 

Die Zahlung von Transferaufwendungen ergibt sich für die Gemeinde Bohmte, wie für die anderen Gesellschafter entsprechend Ihrer Gesellschaftsanteile aus dem Gesellschaftsvertrag.

 

Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Aufgrund der Verpflichtungen der Gemeinde Bohmte aus dem Gesellschaftsvertrag der Hafen Wittlager Land GmbH kann dem Antrag der Gruppe DIE LINKE/Berg aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt