Sachverhalt:

Im Rahmen der intergrierten ländlichen Entwicklung im Wittlager Land ist die Neuorganisation des ÖPNVschon länger ein Thema. Eine erste Konzeption, die in den Jahren 2016 und 2017 diskutiert worden ist, sah die Stärkung von drei Hauptachsen

 

  • von Damme über Hunteburg, Bohmte nach Bad Essen,
  • von Bad Essen über Leckermühle nach Osnabrück und
  • von Venne nach Ostercappeln und weiter nach Bohmte bzw. über die Linie von Bad Essen kommend nach Osnabrück

 

im Taktverkehr vor. Inhaltlich wurde diese Konzeption von den Verwaltungen und den Gremien der drei Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln als sinnvoll betrachtet, sie scheiterte in der Umsetzung aber an den zu hohen Kosten, die die Gemeinden hätten finanzieren müssen. Diese lagen pro Gemeinde im sechsstelligen Bereich. Seinerzeit wurde der Arbeitsauftrag formuliert, ausgehend von den drei Hauptachsen stärker bedarfsgesteuerte Verkehre einzubeziehen, um die Kosten zu reduzieren.

 

In einer gemeinsamen Sitzung der Räte der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln am 16. Januar 2018  wurde durch Vertreter der Planungsgemeinschaft Nahverkehr Osnabrück (PlaNOS) und der Verkehrsgemeinschaft NordOst (VOS) ein weiterentwickeltes Konzept zur Neuorganisation des ÖPNV vorgestellt. Die zugrundeliegende Präsentation ist dieser Vorlage beigefügt. Hierauf wird inhaltlich verwiesen.

 

Gegenüber der ursprünglichen Konzeption sind nunmehr Bedarfsverkehre zwischen Bad Essen und Bohmte, im Ortsverkehr in der Gemeinde Bad Essen sowie von Bad Essen über Hitzhausen nach Ostercappeln vorgesehen. Alles übrigen Fahrverbindungen werden im Taktverkehr bedient.

 

In die Kostendarstellung sind die Landesmittel für einen möglichen Schnellbus von Bad Essen nach Osnabrück dargestellt, die als regionalisierte Fördermittel für den ÖPNV über den Landkreis Osnabrück in die Gesamtfinanzierung eingebracht werden können.

 

Die Stadt Damme hat zwischenzeitlich signalisiert, sich mit einem Anteil von 20% an den Kosten der Auffüllung der Fahrten der Linie 212 zwischen Damme und Bohmte beteiligen zu wollen. Eine entsprechende Entscheidung der Gremien der Stadt Damme wird für April 2018 erwartet werden können.

 

Eine komplette Umsetzung des vorliegenden, weiterentwickelten Konzepts zur Neuorganisation des ÖPNV würde sich in der Finanzierung wie folgt darstellen können:

 

Gesamtkosten p. a.:                                                     185.400 €

 

 

Anteil Stadt Damme p.a.:                                             11.600 €

 

Verbleibende Kosten p.a.:                                         173.800 €

 

Kostenanteil je Gemeinde p.a.:                                 57.900 €.

 

Sollten die Bedarfsverkehre zwischen Bad Essen und Bohmte nicht zum Tragen kommen, lägen die Kostenanteile je Gemeinde bei rd. 44.600 € p.a..

 

Mit Blick auf eine verbesserte Mobilität im Wittlager Land und eine ÖPNV-basierte Verknüpfung der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln ist das vorliegende Konzept eine ausgewogene Grundlage, die den finanziellen Aspekten und dem Aspekt der bedarfsgerechten Verbesserung des ÖPNV-Angebotes Rechnung trägt. Durch die Hereinnahme von bedarfsorientierten Verkehren konnten die von den Gemeinden zu tragenden Kostenanteile gegenüber dem ersten Konzept halbiert werden.

 

Im Vergleich zu den meisten anderen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden war das Wittlager Land bis auf die Nachtbusangebote bisher sehr zurückhaltend, was die Mitfinanzierung von ÖPNV-Angeboten angeht. Gleichwohl ist es für die künftige Standortqualität der drei Gemeinden von großer Bedeutung, bedarfsgerechte ÖPNV-Angebote zu haben.

 

Aus Sicht der Gemeinde Bohmte ist gerade die taktmäßige Anbindung an Ostercappeln und Damme mit Blick auf die dortigen Krankenhäuser und Fachärzte eine erhebliche Verbesserung. Eine bedarfsgesteuerte Anbindung an die Gemeinde Bad Essen ist ebenfalls bedeutsam, um die dortige Fachärzteinfrastruktur über den ÖPNV anzubinden. Zwar ist eine Verbindung zwischen Bad Essen und Bohmte über einen Umstieg in Leckermühle im Taktverkehr gegeben, die Fahrzeit ist aber gegenüber einer Direktverbindung etwa 8 Minuten länger und ein Umstieg ist erforderlich. Mit einer möglichen Verlagerung des Umstiegshaltes von Leckermühle nach Ostercappeln ware eine noch längere Fahrzeit verbunden. Im Übrigen sind die Kosten von 40.000 € für die Bedarfslinie zwischen Bohmte und Bad Essen nur dann relevant, wenn die Bedarfsverkehre zu 100% abgefragt werden, was nicht zu erwarten ist. Bei geringerer Inanspruchnahme reduzieren sich die Kosten entsprechend. Für den Fahrgast ist eine direkte Verbindung zwischen Bad Essen und Bohmte attraktiver. Die Verknüfung der Verkehre mit den Abfahrtszeiten der Züge am Bahnhof Bohmte ist gewährleistet, so dass hierdurch eine höhere Attraktivität des Bahnhofs in Bohmte erreicht werden kann.

 

Die Solidarität der beteiligten Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln, die in der vorgeschlagenen Drittelfinanzierung deutlich wird und die in Aussicht stehende Mitfinanzierung durch die Stadt Damme sind eine solide Basis, das Konzept zur Neuorganisation mit dem Fahrplanwechsel im Sommer 2018, zunächst befristet für drei Jahre umzusetzen. Die PlaNOS und die VOS NordOst sind gehalten, zu gegebener Zeit Fahrgastzahlen vorzulegen, um die Akzeptanz des ÖPNV-Angebotes bewerten zu können.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat stimmt der Umsetzung des vorliegenden, weiterentwickelten Konzepts zur Neuorganisation des ÖPNV im Wittlager Land, beginnend mit dem Fahrplanwechsel im Sommer 2018 und befristet bis zum Fahrplanwechsel im Sommer 2021 zu. Die PlaNOS und die VOS NordOst legen zeitgerecht Fahrgastzahlen vor, um rechtzeitig vor der Verabschiedung des Haushaltes 2021 die Akzeptanz des des ÖPNV-Angebotes bewerten und ggfls. über eine Fortsetzung über den Fahrplanwechsel im Sommer 2021 hinaus entscheiden zu können.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

X

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

69.000 €

 

 

 

 

 

 

X

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

54710     

 

 

 

Kostenstelle:

792000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch den Haushalt 2018

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      69.000 €

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt