Betreff
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erstellung eines Baulückenkatasters
Vorlage
BV/064/2018
Art
Beschlussvorlage

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag gestellt, in Analogie zum Kataster der Gemeinde Lotte ein Baulückenkataster zu erstellen. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Gemeinde Bohmte führt bereits ein Baulückenkataster, welches über das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen einmal jährlich erstellt wird. Darin sind die nicht bebauten Grundstücke dargestellt.

 

Allerdings wurde dieses Kataster bislang nicht veröffentlicht, sondern dient dazu, die weitere Entwicklung vor dem Hintergrund möglicher Wohnbaulandentwicklungen zu unterstützen.

 

Bei einer Veröffentlichung des Baulückenkatasters ist zu beachten, dass die Grundstückseigentümer zunächst zu befragen sind, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind und die jeweilige Reaktion abzuwarten ist. In der Gemeinde Lotte wurde hierzu das Verzeichnis analog zur Offenlegung eines Bebauungsplanes bekannt gemacht und die Reaktionen der Eigentümer abgewartet.

 

Die Daten der Eigentümer sollten im Falle einer Veröffentlichung, wie in Lotte, nicht angegeben werden. Die Gemeinde Bohmte würde in diesem Fall die Rolle eines Grundstücksvermittlers übernehmen. Dennoch lassen sich durchaus aus der Darstellung der Flächen womöglich Rückschlüsse auf die Eigentümer ziehen, insbesondere, wenn Interessenten aus der Gemeinde Bohmte kommen.

 

In der Gemeinde Lotte wurde ein Planungsbüro mit der Erstellung des Baulückenkataster beauftragt. Hierzu zählen neben der kartenmäßigen Darstellung des unbebauten Grundstücks auch die Erarbeitung eines Datenblattes sowie Fotos der Baulücke. Die Kosten hierfür liegen geschätzt bei ca. 15.000,00 €.

 

Das Baulückenkataster ist regelmäßig zu pflegen und zu aktualisieren, wenn es zu Neuaufnahmen oder Löschungen (Bebauung, Verkauf) kommt. Darüber hinaus muss auch der Verwaltungsaufwand bei der Vermittlung der Grundstücke berücksichtigt werden, der ein kostenfreies Serviceangebot darstellt.

 

Die Gemeinde Lotte hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass alleine für die Einrichtung des Baulückenkatasters eine Mitarbeiterin ca. einen Monat beschäftigt war. Zudem wurden zwischenzeitlich ca. 500 Anschreiben an Grundstückseigentümer verschickt, so dass dort ein erheblicher Verwaltungsaufwand für die Einrichtung, die Pflege und die Vermittlungstätigkeit anfällt, der in dieser Form von der Verwaltung der Gemeinde Bohmte nicht geleistet werden kann.

 

Da die Gemeinde Lotte gegenwärtig über keine Wohnbaulandentwicklungsflächen verfügt, wird dort verstärkt auf die Innenentwicklung gesetzt.

 

Alternativ käme auch die reine Veröffentlichung eines Katasters in Betracht, ohne das Serviceangebot der Gemeinde Lotte anzubieten. Dies ist z. B. bei der Gemeinde Westerkappeln erfolgt. Hier sind Lagepläne, Luftbilder, Fotos und Datenblätter veröffentlicht, ohne dass die Gemeinde Westerkappeln die Vermittlerrolle übernimmt, so dass Interessenten von sich aus die Daten der Eigentümer ermitteln müssen.

 

Seitens der Verwaltung macht die Veröffentlichung eines solchen Katasters aber wenig Sinn, da die Suchenden damit nur unzureichend unterstützt werden.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht stattzugeben.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt