Betreff
Bebauungsplan Nr. 108, In der Oelinger Heide", 20. Änderung des Flächennutzungsplan, Entwurfs- und Verfahrensbeschluss
Vorlage
BV/063/2018
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2016 die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 108 “In der Oelinger Heide” beschlossen.

 

Zwischenzeitlich wurde der Planungsauftrag vergeben.

 

Vom Planungsbüro sind für den Bebauungsplan zwei unterschiedliche Entwurdsvarianten erarbeitet worden, die der Vorlage beigefügt sind. Beide Varianten beinhalten, dass eine Erschließung in Abschnitten möglich ist, und unterscheiden sich in erster Linie durch die Lage des Regenrückhaltebeckens und damit verbunden auch die Lage des möglichen Geschosswohnungsbaus.

 

In der Variante mit dem Regenrückhaltebecken unterhalb der Bundesstraße 51 würde das Regenrückhaltebecken ausschließlich als solches ausgestaltet werden. Der Geschosswohnungsbau ist darum vorgesehen.

 

In der Variante mit dem Regenrückhaltebecken in der Mitte des Plangebietes würde das Regenrückhaltebecken neben seiner technischen Funktion auch als standing wasserführendes Gewässer im Sinne eines Teichs ausgestaltet werden, um so auch städtebaulich den Bereich aufzuwerten. Darüber hinaus könnte das Becken dann auch als Feuerlöschteich ausgestaltet werden, so dass neben der leitungsgebundenen Löschwasserversorgung auch eine leitungsunabhängige Löschwasserversorgung vorgehalten werden kann. Der Bereich könnte dann auch als Aufenthaltsfläche für die Bewohner aus dem Geschosswohnungsbau genutzt werden.

 

Hinsichtlich der Festsetzungen sind die Varianten so ausgestaltet, dass eine zwingende Zweigeschossigkeit für den Geschosswohnungsbau vorgesehen wird und dann abgestuft eine mögliche zweigeschossige Bebauung und eine ausschließliche eingeschossige Bebauung vorgesehen wird. Damit soll diesem Bereich eine sinnvolle Struktur gegeben werden.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, das frühzeitige Verfahren mit beiden Entwurfsvarianten durchzuführen, so dass dadurch die Träger öffentlicher Belange aber auch die Bevölkerung die Möglichkeit hat, von deren Seite gesehene Vor- und Nachteile vorzutragen, so dass vor der Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens dann die Vorzugsvariante festgelegt werden kann. Entsprechend wurde auch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 “Sonnenbrink” vorgegangen.

 

Hinsichtlich der Flächennutzungsplanes liegt der Vorlage ebenfalls eine Planentwurf vor. Da die Lage des Regenrückhaltebeckens für den Flächennutzungsplan nicht relevant ist, gibt es hierzu auch nur einen Planentwurf. Der Entwurf berücksichtigt die geplante Wohngebietserweiterung und auch die bestehende Waldfläche, die im Bestand erhalten bleiben soll.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Entwürfe der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 108 “In der Oelinger Heide” anzuerkennen und das frühzeitige Verfahren nach dem Baugesetzbuch für beide Bauleitpläne durchzuführen. Dabei sollen beide Entwurfsvarianten für den Bebauungsplan Nr. 108 “In der Oelinger Heide” berücksichtigt werden.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt