Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2016 die
Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes
Nr. 108 “In der Oelinger Heide” beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde der Planungsauftrag vergeben.
Vom Planungsbüro sind für den Bebauungsplan zwei unterschiedliche
Entwurdsvarianten erarbeitet worden, die der Vorlage beigefügt sind. Beide
Varianten beinhalten, dass eine Erschließung in Abschnitten möglich ist, und
unterscheiden sich in erster Linie durch die Lage des Regenrückhaltebeckens und
damit verbunden auch die Lage des möglichen Geschosswohnungsbaus.
In der Variante mit dem Regenrückhaltebecken unterhalb der Bundesstraße
51 würde das Regenrückhaltebecken ausschließlich als solches ausgestaltet
werden. Der Geschosswohnungsbau ist darum vorgesehen.
In der Variante mit dem Regenrückhaltebecken in der Mitte des
Plangebietes würde das Regenrückhaltebecken neben seiner technischen Funktion
auch als standing wasserführendes Gewässer im Sinne eines Teichs ausgestaltet
werden, um so auch städtebaulich den Bereich aufzuwerten. Darüber hinaus könnte
das Becken dann auch als Feuerlöschteich ausgestaltet werden, so dass neben der
leitungsgebundenen Löschwasserversorgung auch eine leitungsunabhängige
Löschwasserversorgung vorgehalten werden kann. Der Bereich könnte dann auch als
Aufenthaltsfläche für die Bewohner aus dem Geschosswohnungsbau genutzt werden.
Hinsichtlich der Festsetzungen sind die Varianten so ausgestaltet, dass
eine zwingende Zweigeschossigkeit für den Geschosswohnungsbau vorgesehen wird
und dann abgestuft eine mögliche zweigeschossige Bebauung und eine
ausschließliche eingeschossige Bebauung vorgesehen wird. Damit soll diesem
Bereich eine sinnvolle Struktur gegeben werden.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, das frühzeitige Verfahren mit beiden
Entwurfsvarianten durchzuführen, so dass dadurch die Träger öffentlicher
Belange aber auch die Bevölkerung die Möglichkeit hat, von deren Seite gesehene
Vor- und Nachteile vorzutragen, so dass vor der Durchführung des ordentlichen
Beteiligungsverfahrens dann die Vorzugsvariante festgelegt werden kann.
Entsprechend wurde auch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102
“Sonnenbrink” vorgegangen.
Hinsichtlich der Flächennutzungsplanes liegt der Vorlage ebenfalls eine
Planentwurf vor. Da die Lage des Regenrückhaltebeckens für den
Flächennutzungsplan nicht relevant ist, gibt es hierzu auch nur einen
Planentwurf. Der Entwurf berücksichtigt die geplante Wohngebietserweiterung und
auch die bestehende Waldfläche, die im Bestand erhalten bleiben soll.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Entwürfe der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 108 “In der Oelinger Heide”
anzuerkennen und das frühzeitige Verfahren nach dem Baugesetzbuch für beide
Bauleitpläne durchzuführen. Dabei sollen beide Entwurfsvarianten für den
Bebauungsplan Nr. 108 “In der Oelinger Heide” berücksichtigt werden.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |