Betreff
Zuschussantrag des Posaunenchors Herringhausen zum Kreisposaunenfest 2018
Vorlage
BV/062/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Posaunenchor Herringhausen richtet am 02./03. Juni 2018 das diesjährige Kreisposaunenfest in Arenshorst aus. Die Posaunenchöre der Region Wittlage-Melle und des Ev.-luth. Kirchenkreises Bramsche werden an diesem Wochenende in Arenshorst erwartet.

Im Rahmen des Kreisposaunenfestes findet außerdem ein sogenannter Jungbläsertag am 03. März 2018 in der Grundschule Herringhausen statt, zu dem um die 100 Nachwuchsbläser erwartet werden, die nicht nur Musikstücke üben, sondern auch verpflegt und betreut werden müssen.

Für diese Veranstaltungen werden lt. beigefügtem Schreiben erhebliche Kosten durch die Miete von Stühlen, Tischen und Zelt, für Plakate und Notenhefte, die Verpflegung der Jungbläser etc. entstehen.

Der Posaunenchor Herringhausen bittet darum den Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen, das Kreisposaunenfest und damit verbunden den Jungbläsertag  mit einem Zuschuss zu unterstützen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen beschließt entsprechend der Beratungen in der Sitzung.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt