Im Verwaltungsausschuss am 26.04.2017 berichtete Bürgermeister
Goedejohann über den Antrag von Herrn Berg, alle Bushaltestellen in der
Gemeinde Bohmte mit Buswartehallen auszustatten.
In der Gemeinde Bohmte gibt es insgesamt 155 Bushaltestellen. Diese
Haltestellen beinhalten sämtliche Haltepunkte in der Gemeinde Bohmte. Das
bedeutet, dass dort wo der Bus in beide Richtungen fährt zwei Haltestellen
vorhanden sind und wo er nur in eine Richtung fährt eine Haltstelle ist. Der
ZOB wurde dabei mit 7 Haltepunkten angerechnet.
Um eine Überblick zu geben, wie viele Bushaltestellen es derzeit in der
Gemeinde Bohmte gibt und wie diese ausgestattet sind, ist dieser Vorlage eine
Übersicht beigefügt, der zu entnehmen welche Haltestellen über kein
Wartehäuschen verfügen oder ggf. mit einem Blech- oder Holzunterstand
ausgestattet sind und welche Bushaltestellen bereits barrierefrei mit
Wartehäuschen ausgebaut wurden. Zudem sind Karten mit der Lage der jeweiligen
Haltstellen der Vorlage beigefügt.
Von der PLANOS gibt es keine Informationen darüber, welche Bushaltestelle
wie stark von Fahrgästen frequentiert wird, da es hierzu keine zuverlässigen
Erfassungssysteme gibt. Insofern gibt es hierzu keine Informationen, aus denen
Rückschlüsse gezogen werden, welche Bushaltestellen insbesondere von einem
Buswartehäuschen zahlenmäßig profitieren würden.
Einige Bushaltestellen werden hauptsächlich bzw. ausschließlich für den
Schulbusverkehr genutzt.
Die bisher bei den barrierefreien Ausbaumaßnahmen verwendeten
Glas-Wartehäuschen kosten ca. 11.000,00 € (netto) inkl. Aufbau ohne weitere
Ausstattung (Sitzgelegenheiten, Pflasterung, etc.). Alternativ kämen in den
Außenbereichen auch andere Häuschen in Betracht (Blech, Holz, oder vereinfachte
Glashäuschen), die kostenmäßig um ca. 3.000,00 € netto ohne Aufbau und weitere
Ausstattung kosten.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass nicht bei jeder Bushaltestellen die
Platzverhältnisse vorhanden sind, um ein Buswartehäuschen aufzustellen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst ein Konzept zu erarbeiten, aus dem hervorgeht, welche Bushaltestellen zukünftig mit einem Wartehäuschen versehen werden können und welche Ausgestaltung das jeweilige Wartehäuschen haben sollte. Darin würde dann auch berücksichtigt, ob die Grundstücksverhältnisse für das Aufstellen von Wartehäuschen ausreichend sind.
Darüber hinaus soll wieder ein Förderantrag für den barrierefreien Ausbau einer Bushaltestelle in 2019 gestellt werden. Hierzu wurden mit der PLANOS die zentralen und wichtigen Haltestellen abgestimmt. Die in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte stehenden zentralen Haltestellen sind bereits in den Vorjahren barrierefrei ausgebaut worden. Weitere zentrale Bushaltestellen wie Grüner Jäger oder Heidhörstenwall, stehen in Trägerschaft des Landes, so dass hierzu von der Gemeinde Bohmte keine barrierefreie Herstellung vorgenommen werden kann und auch nicht gefördert werden würde.
Als wichtige Haltestellen werden die Schulstandorte in der Gemeinde Bohmte angesehen. Bis auf die Haltestelle an der Wilhelm-Busch-Schule in Hunteburg ist noch keine Haltestellen an den übrigen Schulen (Oberschule, Erich-Kästner-Grundschule/Christophorus-Grundschule, Grundschule Herringhausen) barrierefrei ausgebaut. Da hier regelmäßig Schulbusverkehr herrscht, sollte die Bushaltestellen an den Schulen vorrangig barrierefrei hergestellt werden.
Da die Oberschule Bohmte im Planungsbereich der Dorfentwicklung im Zusammenhang mit dem Bewegungsband liegt, und diese Planung zunächst abzuwarten ist, bietet es sich an, die Grundschule Herringhausen oder die Grundschulen in der Ortschaft Bohmte zunächst barrierefrei herzustellen. Um zeitgerecht zum 31. Mai 2018 den Förderantrag zu stellen, sollte festgelegt werden, an welcher Grundschule zunächst die Barrierefreiheit hergestellt werden soll, um dann die jeweilige Schulleitung in die Planung einzubeziehen und dementsprechend den Förderantrag zu stellen. Hier ist dann auch abzustimmen, welche Ausstattung vorzusehen (Wartehäuschen, Fahrradständer, etc.).
Die Grundschulen in Bohmte verfügen anders als die Grundschule Herringhausen noch über Drängelgitter, welches zum einen aus Sicherheitsgründen bedenklich ist und zum anderen den Ein- bzw. Ausstieg erschweren, da nicht immer dieselben Busse diese Haltestellen anfahren und somit die Türöffnungen der Busse nicht immer mit den Durchlässen bei den Gittern übereinstimmen. Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, für die Bushaltestelle an den Grundschulen in Bohmte für 2019 einen Förderantrag zu stellen und die Maßnahme in 2019 umzusetzen.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass für die Grundschulen Bohmte ein
Antrag auf Förderung für den barrierefreien Ausbau in 2019 gestellt werden
soll.
Des Weiteren beschließt der Verwaltungsausschuss, dass entsprechend den
Vorberatungen im Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt, ein Konzept erstellt
werden soll, aus dem hervorgeht welche Haltestellen mit Wartehäuschen
ausgestattet werden sollen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
15.000 € |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
5471011001 |
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |