Betreff
Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Bohmte
Vorlage
BV/054/2018
Art
Beschlussvorlage

Nach dem Nieders. Brandschutzgesetz sind Gemeinde verpflichtet, den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen und eine leistungsfähige Feuerwehr den örtlichen Verhältnissen entsprechend aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Leistungsfähigkeit wird üblicherweise in Form eines Feuerwehrbedarfsplans (FWBP) überprüft und nachgewiesen.

 

Die Gemeinde Bohmte hat das Unternehmen Orgakom Beratung und Analyse beauftragt einen Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Bohmte zu erstellen. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde durch das Unternehmen unter Beteiligung der Verwaltung und Vertretern der Feuerwehr mit dem Ziel erstellt, die Leistungsfähigkeit einschließlich der strategischen Aufstellung der Wehren zu prüfen. Dabei ist der Ist- und Soll-Zustand hinsichtlich der Personalstärke, des Fahrzeugbestandes, der Ausrüstung und Geräte, sowie der Feuerwehrhäuser bewertet worden. Damit soll eine Entscheidungsgrundlage für notwendige Investitionen zur Gewährung eines angemessenen Sicherheitsniveaus der Bürger und Bürgerinnen in der Gemeinde Bohmte geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Bedarfsplanung der Politik, der Verwaltung sowie der Feuerwehr als verlässliches kurz,- mittel- und langfristiges Planungsinstrument dienen, nach der zukünftig die Weiterentwicklung der Feuerwehr betrieben und ausgerichtet werden kann.

 

Im Feuerwehrbedarfsplan sind die Risiken in der Gemeinde Bohmte hinsichtlich des Brandschutzes und der Hilfeleistung dargestellt. Aus den qualifizierten Risiken und dem vorgegebenen Schutzziel, welches sich auf die allgemein anerkannten Empfehlungen des AGBF-Schutzzieles stützt, wird die dafür notwendige Vorhaltung des Gefahrenabwehrsystems abgeleitet. Der Feuerwehrbedarfsplan bildet dabei gleichzeitig die Basis, mit der die Sicherstellung des Brandschutzes der Gemeinde Bohmte nachprüfbar beurteilt werden kann.

 

Für die Gemeinde Bohmte ist im Hinblick auf die Sicherstellung des Schutzzieles wichtig, dass Entscheidungen auf der Basis eines Gesamtkonzeptes beruhen, welches insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

 

  1. Untersuchung der Standortstruktur der drei Ortsfeuerwehren unter Berücksichtigung der Risikostruktur und der Hilfsfristeinhaltung

In jeder Gemeinde existieren potenzielle Gefahrenquellen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen können. Die Vorbeugung und Abwehr derartiger Gefahren ist eine originäre Aufgabe der Feuerwehr. Durch empirische Verfahren wurden Qualität und Quantität der einzelnen Risikofaktoren, insbesondere Risikoschwerpunkte und Gefahren erhöhende Umstände ermittelt und für die Bedarfsermittlung dokumentiert.

Die Hilfsfristanalyse und die Schutzzielauswertung sind im Feuerwehrbedarfsplan ausführlich dargelegt. Die Analyse der Hilfsfristen zeigt, dass die Ortsfeuerwehren auf der Basis der gewachsenen Struktur einsatztaktisch im Wesentlichen richtig stationiert sind.

 

Die Schutzzieldefinition wird für den kritischen Wohnungsbrand ermittelt, setzt sich aus den Qualitätskriterien (Hilfsfrist, Funktionsstärke, Einsatzmittel) zusammen und wird als prozentualer Erreichungsgrad angegeben.

Für den Untersuchungszeitraum 01/2013-09/2017 wurde bei den 172 hilfsfristrelevanten Einsätzen die Hilfsfrist 1 (8 min.) in etwas mehr als 35 %, die Hilfsfrist 2 (13 Minuten) in rund 83% eingehalten.

Weitergehend wurde für 96 schutzzielrelevante Einsätze in dem benannten Zeitraum, die Erfüllung des Schutzzieles ermittelt. Bei dieser Prüfung wird untersucht, ob innerhalb der Hilfsfrist 1 bzw. der Hilfsfrist 2 auch die notwendige FA-Stärke am Einsatzort waren. Hier lag der Zielerreichungsgrad für den o.g. Untersuchungszeitraum bei 21,9%. Dieses ist zum Teil begründet durch die schlechte Datenlage im Einsatzleitrechner der Rettungsleitstelle Osnabrück.

In dem Zeitraum Januar bis September 2017 wurde die Einsatzdokumentation der Hilfsfristen per Digitalfunk durchgeführt. Dadurch hat die Qualität der Dokumentation einen deutlichen Sprung gemacht so dass die Zeitstempel exakter vermerkt wurden.

Eine ergänzende Auswertung für die Monate Januar bis September 2017 ergab beim Schutzziel einen Zielerreichungsgrad von 53 %.

Problematisch ist teilweise die hinreichend schnelle Erreichbarkeit der Einsatzstellen, mehr noch jedoch die Bereitstellung der personellen Mindeststärke (Tagesalarmstärke) an der Einsatzstelle, d.h. die Sicherstellung von neun Funktionen innerhalb von 8 Minuten (Hilfsfrist 1) bzw. weitere sieben Funktionen nach 13 Minuten (Hilfsfrist 2).

Im Feuerwehrbedarfsplan wird ein zu erreichendes Schutzziel von 90 % vorgegeben. Dieser Wert beruht auf Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) auf Bundesebene. Das vorgegebene Schutzziel wird derzeit zwar noch nicht erreicht, Ziel sollte es jedoch sein, mittel- und langfristig durch weitere, zu erarbeiteten Konzepte und Maßnahmen das empfohlene Schutzziel zu erreichen.

 

 

Personalbemessung der Ortsfeuerwehren

 

Die Realisierung der notwendigen Personalstärke erfordert eine konsequente Personalentwicklung und Personalgewinnung, da auch im Einzugsbereich der Gemeinde Bohmte langfristig die demographische Entwicklung spürbar sein wird, einhergehend mit einer geringeren Verfügbarkeit von leistungsfähigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.

Durch den ständig wachsenden Anspruch in technischer und personeller Hinsicht an die Feuerwehren wächst auch in gleichem Maße der Bestand an immer komplexer werdender und hochwertiger Technik. Das Aufgabenfeld eines ehrenamtlichen Gerätewartes wird um ein Vielfaches größer, so dass aus Sicht der Feuerwehr, die Aufgaben eines Gerätewartes in ehrenamtlicher Tätigkeit kaum noch leistbar sind.

 

  1. Überprüfung des Investitionsbedarfs der Feuerwehrhäuser

Der Gebäudezustand der Feuerwehrhäuser wird im Feuerwehrbedarfsplan ausführlich dargelegt.

Aufgrund des ersten interfraktionellen Gespräches zum Feuerwehrbedarfsplan ist eine zusätzliche Besichtigung der Feuerwehrhäuser Bohmte, Hunteburg und Herringhausen mit einem Vertreter der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen (FUK) durchgeführt worden. Aus dem Bericht geht hervor, dass aus Sicht der FUK die vorhandenen Sicherheitsdefizite bei den Feuerwehrhäusern Hunteburg und Herringhausen  nur durch bauliche Maßnahmen beseitigt werden können (Der Bericht liegt den Fraktionen/Gruppen im Rat der Gemeinde vor).

 

  1. Fahrzeugausstattung der Ortsfeuerwehren

Die Fahrzeugausstattung der Ortsfeuerwehren wird im Feuerwehrbedarfsplan ausführlich beschrieben.

 

Weitergehende Erläuterungen erfolgen in der Sitzung durch Herrn Lutter von der Firma Orgakom.

 

Die in dem Feuerwehrbedarfsplan enthaltenen Empfehlungen bzgl. konkreter Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Brandschutzes werden von der Verwaltung zu den jeweiligen Zeitpunkten zu denen eine Umsetzung vorgenommen werden soll, den Entscheidungsgremien des Rates gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Im Beschlussvorschlag sind die vorrangig zu verfolgenden Punkte/ Maßnahmen aufgeführt:

 

Schutzziel:

 

Zum Schutzziel wird folgendes festgesetzt:

 

Der Schutzzielerreichungsgrad in der Gemeinde Bohmte soll 90% erreichen.

 

Der Rat nimmt die ermittelten Schutzzielerreichungsgrade für die Jahre 2013 bis 2017, sowie  für die Kalendermonate 01-09/2017 zur Kenntnis.

 

Der Schutzzielerreichungsgrad soll mittel- und langfristig erhöht werden, um den vorgegebenen Schutzzielerreichungsgrad von 90% zu erreichen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit der Feuerwehr dazu entsprechende Konzepte und Maßnahmen zu erarbeiten werden.

 

Der Rat ist jährlich über das Erreichen des Schutzzieles zu informieren.



Personalbemessung:

Zur Gewinnung von ehrenamtlichen Feuerwehrwehrangehörigen, insbesondere um die Tagesverfügbarkeit zu verbessern und zur Förderung der Jugendfeuerwehr sollen Maßnahmen ergriffen und unterstützt werden.

Die Stelle eines „hauptamtlichen Gerätewart“ sollte eingeplant werden.

 

Fahrzeuge:

  • Anschaffung eines Bootes für die Ortsfeuerwehr Herringhausen
  • Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Bohmte
  • Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens

Gebäude:

Beauftragung von Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsanalysen für einen möglichen Umbau/Neubau der Feuerwehrhäuser Herringhausen und Hunteburg.

 

 

 

 


Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Bohmte  (Entwurf vom 23.1.2018)

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt:

 

  1. Der als Anlage beigefügte Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Bohmte wird als Planungs- und Arbeitsgrundlage im Bereich des Brandschutzes festgestellt.
  2. Zum Schutzziel wird folgendes festgesetzt:

Der Schutzzielerreichungsgrad in der Gemeinde Bohmte soll 90% erreichen. Der Rat nimmt die ermittelten Schutzzielerreichungsgrade der Jahre 2013 bis 2017, sowie für die Kalendermonate 01-09/2017 zur Kenntnis.

Der Schutzzielerreichungsgrad soll mittel- und langfristig erhöht werden, um den vorgegebenen Schutzzielerreichungsgrad von 90% zu erreichen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Feuerwehr dazu entsprechende Konzepte und Maßnahmen zu erarbeiten werden. Der Rat ist jährlich über das Erreichen des Schutzzieles zu informieren.

 

3.      Vorrangig werden folgende Maßnahmen im Jahr 2018 weiter verfolgt:

·         Schaffung einer Stelle eines „hauptamtlichen Gerätewartes“,

  • Anschaffung eines Bootes für die Ortsfeuerwehr Herringhausen,
  • Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Bohmte,
  • Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Ortsfeuerwehr Bohmte,
  • Beauftragung von Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsanalysen für einen möglichen Umbau/Neubau der Feuerwehrhäuser Herringhausen und Hunteburg,
  • Erarbeitung von Konzepten und Maßnahmen zur Erreichung des Zielerreichungsgrades,
  • Erarbeitung und Unterstützung von Maßnahmen zur Gewinnung von ehrenamtlichen Feuerwehrwehrangehörigen, insbesondere um die Tagesverfügbarkeit zu verbessern und zur Förderung der Jugendfeuerwehr.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt