Nach dem Nieders. Brandschutzgesetz sind Gemeinde verpflichtet, den
abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen
und eine leistungsfähige Feuerwehr den örtlichen Verhältnissen entsprechend
aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die
Leistungsfähigkeit wird üblicherweise in Form eines Feuerwehrbedarfsplans
(FWBP) überprüft und nachgewiesen.
Die Gemeinde Bohmte hat das Unternehmen Orgakom Beratung und Analyse
beauftragt einen Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Bohmte zu erstellen. Der
Feuerwehrbedarfsplan wurde durch das Unternehmen unter Beteiligung der
Verwaltung und Vertretern der Feuerwehr mit dem Ziel erstellt, die
Leistungsfähigkeit einschließlich der strategischen Aufstellung der Wehren zu
prüfen. Dabei ist der Ist- und Soll-Zustand hinsichtlich der Personalstärke,
des Fahrzeugbestandes, der Ausrüstung und Geräte, sowie der Feuerwehrhäuser
bewertet worden. Damit soll eine Entscheidungsgrundlage für notwendige
Investitionen zur Gewährung eines angemessenen Sicherheitsniveaus der Bürger
und Bürgerinnen in der Gemeinde Bohmte geschaffen werden. Darüber hinaus soll
die Bedarfsplanung der Politik, der Verwaltung sowie der Feuerwehr als
verlässliches kurz,- mittel- und langfristiges Planungsinstrument dienen, nach
der zukünftig die Weiterentwicklung der Feuerwehr betrieben und ausgerichtet
werden kann.
Im Feuerwehrbedarfsplan sind die Risiken in der Gemeinde Bohmte
hinsichtlich des Brandschutzes und der Hilfeleistung dargestellt. Aus den
qualifizierten Risiken und dem vorgegebenen Schutzziel, welches sich auf die
allgemein anerkannten Empfehlungen des AGBF-Schutzzieles stützt, wird die dafür
notwendige Vorhaltung des Gefahrenabwehrsystems abgeleitet. Der
Feuerwehrbedarfsplan bildet dabei gleichzeitig die Basis, mit der die
Sicherstellung des Brandschutzes der Gemeinde Bohmte nachprüfbar beurteilt
werden kann.
Für die Gemeinde Bohmte ist im Hinblick auf die Sicherstellung des
Schutzzieles wichtig, dass Entscheidungen auf der Basis eines Gesamtkonzeptes
beruhen, welches insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:
- Untersuchung der Standortstruktur der
drei Ortsfeuerwehren unter Berücksichtigung der Risikostruktur und der
Hilfsfristeinhaltung
In jeder Gemeinde existieren potenzielle
Gefahrenquellen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen können.
Die Vorbeugung und Abwehr derartiger Gefahren ist eine originäre Aufgabe der
Feuerwehr. Durch empirische Verfahren wurden Qualität und Quantität der
einzelnen Risikofaktoren, insbesondere Risikoschwerpunkte und Gefahren
erhöhende Umstände ermittelt und für die Bedarfsermittlung dokumentiert.
Die Hilfsfristanalyse und die
Schutzzielauswertung sind im Feuerwehrbedarfsplan ausführlich dargelegt. Die
Analyse der Hilfsfristen zeigt, dass die Ortsfeuerwehren auf der Basis der
gewachsenen Struktur einsatztaktisch im Wesentlichen richtig stationiert sind.
Die Schutzzieldefinition wird für den
kritischen Wohnungsbrand ermittelt, setzt sich aus den Qualitätskriterien
(Hilfsfrist, Funktionsstärke, Einsatzmittel) zusammen und wird als prozentualer
Erreichungsgrad angegeben.
Für den Untersuchungszeitraum
01/2013-09/2017 wurde bei den 172 hilfsfristrelevanten Einsätzen die Hilfsfrist
1 (8 min.) in etwas mehr als 35 %, die Hilfsfrist 2 (13 Minuten) in rund 83%
eingehalten.
Weitergehend wurde für 96
schutzzielrelevante Einsätze in dem benannten Zeitraum, die Erfüllung des
Schutzzieles ermittelt. Bei dieser Prüfung wird untersucht, ob innerhalb der
Hilfsfrist 1 bzw. der Hilfsfrist 2 auch die notwendige FA-Stärke am Einsatzort
waren. Hier lag der Zielerreichungsgrad für den o.g. Untersuchungszeitraum bei
21,9%. Dieses ist zum Teil begründet durch die schlechte Datenlage im
Einsatzleitrechner der Rettungsleitstelle Osnabrück.
In dem Zeitraum Januar bis September 2017
wurde die Einsatzdokumentation der Hilfsfristen per Digitalfunk durchgeführt.
Dadurch hat die Qualität der Dokumentation einen deutlichen Sprung gemacht so
dass die Zeitstempel exakter vermerkt wurden.
Eine ergänzende Auswertung für die Monate
Januar bis September 2017 ergab beim Schutzziel einen Zielerreichungsgrad von
53 %.
Problematisch ist teilweise die hinreichend
schnelle Erreichbarkeit der Einsatzstellen, mehr noch jedoch die Bereitstellung
der personellen Mindeststärke (Tagesalarmstärke) an der Einsatzstelle, d.h. die
Sicherstellung von neun Funktionen innerhalb von 8 Minuten (Hilfsfrist 1) bzw.
weitere sieben Funktionen nach 13 Minuten (Hilfsfrist 2).
Im Feuerwehrbedarfsplan wird ein zu
erreichendes Schutzziel von 90 % vorgegeben. Dieser Wert beruht auf Empfehlung
der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) auf
Bundesebene. Das vorgegebene Schutzziel wird derzeit zwar noch nicht erreicht,
Ziel sollte es jedoch sein, mittel- und langfristig durch weitere, zu
erarbeiteten Konzepte und Maßnahmen das empfohlene Schutzziel zu erreichen.
Personalbemessung der Ortsfeuerwehren
Die Realisierung der notwendigen
Personalstärke erfordert eine konsequente Personalentwicklung und
Personalgewinnung, da auch im Einzugsbereich der Gemeinde Bohmte langfristig die
demographische Entwicklung spürbar sein wird, einhergehend mit einer geringeren
Verfügbarkeit von leistungsfähigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.
Durch den ständig wachsenden Anspruch in
technischer und personeller Hinsicht an die Feuerwehren wächst auch in gleichem
Maße der Bestand an immer komplexer werdender und hochwertiger Technik. Das
Aufgabenfeld eines ehrenamtlichen Gerätewartes wird um ein Vielfaches größer,
so dass aus Sicht der Feuerwehr, die Aufgaben eines Gerätewartes in ehrenamtlicher
Tätigkeit kaum noch leistbar sind.
- Überprüfung des Investitionsbedarfs der
Feuerwehrhäuser
Der Gebäudezustand der Feuerwehrhäuser wird
im Feuerwehrbedarfsplan ausführlich dargelegt.
Aufgrund des ersten interfraktionellen
Gespräches zum Feuerwehrbedarfsplan ist eine zusätzliche Besichtigung der
Feuerwehrhäuser Bohmte, Hunteburg und Herringhausen mit einem Vertreter der
Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen (FUK) durchgeführt worden. Aus dem Bericht
geht hervor, dass aus Sicht der FUK die vorhandenen Sicherheitsdefizite bei den
Feuerwehrhäusern Hunteburg und Herringhausen
nur durch bauliche Maßnahmen beseitigt werden können (Der Bericht liegt
den Fraktionen/Gruppen im Rat der Gemeinde vor).
- Fahrzeugausstattung der Ortsfeuerwehren
Die Fahrzeugausstattung der Ortsfeuerwehren
wird im Feuerwehrbedarfsplan ausführlich beschrieben.
Weitergehende Erläuterungen erfolgen in der Sitzung durch Herrn Lutter
von der Firma Orgakom.
Die in dem Feuerwehrbedarfsplan enthaltenen Empfehlungen bzgl. konkreter
Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Brandschutzes werden von der Verwaltung zu
den jeweiligen Zeitpunkten zu denen eine Umsetzung vorgenommen werden soll, den
Entscheidungsgremien des Rates gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im Beschlussvorschlag sind die vorrangig zu verfolgenden Punkte/
Maßnahmen aufgeführt:
Schutzziel:
Zum Schutzziel wird folgendes festgesetzt:
Der Schutzzielerreichungsgrad in der Gemeinde Bohmte soll 90% erreichen.
Der Rat nimmt die ermittelten Schutzzielerreichungsgrade für die Jahre
2013 bis 2017, sowie für die
Kalendermonate 01-09/2017 zur Kenntnis.
Der Schutzzielerreichungsgrad soll mittel- und langfristig erhöht
werden, um den vorgegebenen Schutzzielerreichungsgrad von 90% zu erreichen.
Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit der Feuerwehr dazu
entsprechende Konzepte und Maßnahmen zu erarbeiten werden.
Der Rat ist jährlich über das Erreichen des Schutzzieles zu informieren.
Personalbemessung:
Zur Gewinnung von ehrenamtlichen Feuerwehrwehrangehörigen, insbesondere
um die Tagesverfügbarkeit zu verbessern und zur Förderung der Jugendfeuerwehr
sollen Maßnahmen ergriffen und unterstützt werden.
Die Stelle eines „hauptamtlichen Gerätewart“ sollte eingeplant werden.
Fahrzeuge:
- Anschaffung eines Bootes für die
Ortsfeuerwehr Herringhausen
- Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges
für die Ortsfeuerwehr Bohmte
- Anschaffung eines
Mannschaftstransportwagens
Gebäude:
Beauftragung von Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsanalysen für einen
möglichen Umbau/Neubau der Feuerwehrhäuser Herringhausen und Hunteburg.
Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Bohmte (Entwurf vom 23.1.2018)
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt:
- Der als Anlage beigefügte
Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Bohmte wird als Planungs- und
Arbeitsgrundlage im Bereich des Brandschutzes festgestellt.
- Zum Schutzziel wird folgendes
festgesetzt:
Der Schutzzielerreichungsgrad in der
Gemeinde Bohmte soll 90% erreichen. Der Rat nimmt die ermittelten
Schutzzielerreichungsgrade der Jahre 2013 bis 2017, sowie für die
Kalendermonate 01-09/2017 zur Kenntnis.
Der Schutzzielerreichungsgrad soll mittel-
und langfristig erhöht werden, um den vorgegebenen Schutzzielerreichungsgrad
von 90% zu erreichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit
der Feuerwehr dazu entsprechende Konzepte und Maßnahmen zu erarbeiten werden.
Der Rat ist jährlich über das Erreichen des Schutzzieles zu informieren.
3. Vorrangig werden folgende Maßnahmen im Jahr
2018 weiter verfolgt:
·
Schaffung
einer Stelle eines „hauptamtlichen Gerätewartes“,
- Anschaffung eines Bootes für die
Ortsfeuerwehr Herringhausen,
- Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges
für die Ortsfeuerwehr Bohmte,
- Anschaffung eines
Mannschaftstransportwagens für die Ortsfeuerwehr Bohmte,
- Beauftragung von
Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsanalysen für einen möglichen Umbau/Neubau
der Feuerwehrhäuser Herringhausen und Hunteburg,
- Erarbeitung von Konzepten und Maßnahmen
zur Erreichung des Zielerreichungsgrades,
- Erarbeitung und Unterstützung von
Maßnahmen zur Gewinnung von ehrenamtlichen Feuerwehrwehrangehörigen,
insbesondere um die Tagesverfügbarkeit zu verbessern und zur Förderung der
Jugendfeuerwehr.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |