Betreff
Außenbereichssatzung "Brockstraße" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV/053/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nordwestlich des Ortskerns von Bohmte soll ein mit Wohnbebauung und ehemaligen landwirtschaftlichen Hofgebäuden versehener Bereich südlich der B 51 eine den städtebaulichen Erfordernissen angepasste planungsrechtliche Grundlage erhalten.

 

Dazu soll die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 (6) BauGB durchgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich liegt zwischen der Straße “Brockstraße” und der Gleisanlage der Wittlager Kreisbahn. Damit sollen einerseits bauliche Ergänzungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen erleichtert, aber auch die Errichtung zusätzlicher Bebauung in einem abgegrenzten Bereich ermöglicht werden.

 

In der beigefügten Karte ist der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung dargestellt.

 

Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss kann der Planungsauftrag für die Erarbeitung der Außenbereichssatzung vergeben werden.

 

Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie in den nächsten Sitzungen in den Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Außenbereichssatzung “Brockstraße” aufzustellen.

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt