Die Gemeinde Bohmte hat zum Ziel, aufgrund modifizierter städtebaulicher Zielvorstellungen, an die Nutzung der Flächen die Festsetzungen der 2. Änderung und der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes zu modifizieren. Durch diese Planänderung soll eine intensivere, bauliche Nutzung bewirkt werden. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,0 ha.
Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 “Nördlich der Leverner Str.” erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplanes soll nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen.
In der beigefügten Karte ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Zudem ist der Ursprungsplan Nr. 8 “Nördlich der Leverner Str.”, sowie dessen 2. und 6. Änderung dieser Vorlage beigefügt. Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss kann der Planungsauftrag für die Erarbeitung des Bebauungsplanes vergeben werden.
Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie in den nächsten Sitzungen den Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 “Nördlich der Leverner Str.” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |