Betreff
Bebauungsplan Nr. 38 "Arenshorster Straße" - 4. Änderung", Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV/047/2018
Art
Beschlussvorlage

Die Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Herringhausen, Flur 25, Flurstück 84/2, groß 12.688 qm sind bereit, das Grundstück an die Gemeinde Bohmte zu verkaufen. Das Grundstück wird gegenwärtig als Ackerland bzw. Grünland genutzt und ist im bestehenden Bebaungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Das Grundstück kann einer Wohnbebauung zugeführt werden. Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 “Arenshorster Straße” sinnvoll und erforderlich. Diese Änderung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB erfolgen.

 

In der beigefügten Karte ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Zudem sind die Ursprungsfassung des Bebauungsplanes “Arenshorster Straße” sowie dessen 1. Änderung der Vorlage beigefügt. Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss kann der Planungsauftrag für die Erarbeitung des Bebauungsplanes vergeben werden.

 

Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie in den nächsten Sitzungen den Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 “Arenshorster Straße” – 4. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt