Die Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Herringhausen, Flur 25, Flurstück 84/2, groß 12.688 qm sind bereit, das Grundstück an die Gemeinde Bohmte zu verkaufen. Das Grundstück wird gegenwärtig als Ackerland bzw. Grünland genutzt und ist im bestehenden Bebaungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Das Grundstück kann einer Wohnbebauung zugeführt werden. Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 “Arenshorster Straße” sinnvoll und erforderlich. Diese Änderung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB erfolgen.
In der beigefügten Karte ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Zudem sind die Ursprungsfassung des Bebauungsplanes “Arenshorster Straße” sowie dessen 1. Änderung der Vorlage beigefügt. Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss kann der Planungsauftrag für die Erarbeitung des Bebauungsplanes vergeben werden.
Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie in den nächsten Sitzungen den Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 “Arenshorster Straße” – 4. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |