Betreff
Baugebiet "An der Lammert", Sachstandsbericht
Vorlage
IV/046/2018
Art
Informationsvorlage

Für das Baugebiet “An der Lammert” ist jetzt der wasserrechtliche Antrag für die Herstellung der Regenrückhaltung im Bereich des vorhandenen Grabens gestellt worden. Parallel hierzu wird gegenwärtig die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten vorbereitet und zeitnah durchgeführt, so dass im Frühjahr 2018 die Arbeiten hierzu aufgenommen werden können.

 

Die Vermessung der Straßenflächen und der Wohnbauflächen ist bereits durchgeführt worden. Auf der Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung für die Erschließung und der bisher angefallenen Kosten erfolgt gegenwärtig die Ermittlung der kostendeckenden Verkaufspreise, so dass gleichzeitig mit den Erschließungsarbeiten auch die Vergabe und der Verkauf der Baugrundstücke stattfinden kann. Hierzu werden zeitnah nach Festlegung der Verkaufspreise die Interessenten, die sich auf die Interessentenliste für die Ortschaft Hunteburg eingetragen haben, zu einem Vergabetermin eingeladen.

 

Die in den vergangenen Wochen aufgetreten Gerüchte, wonach eine Erschließung des Baugebietes aufgrund bestehender Belastungen im Gebiet nicht erfolgen kann, entbehren jeglicher Grundlage.

 


Anlagen:

 

 


 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt