Sachverhalt:
Seitens des Wasserverbandes Wittlage war
zunächst, im Vorfeld der Straßenbaumaßnahmen, die Sanierung der
Niederschlagswasserkanalisation in der Breslaustraße, Clamorstraße sowie
Königsbergstraße vorgesehen. Bei kalkulierten Gesamtausgaben für den Straßenbau
von 482.000 € war eine anteilige Erstattung für den Straßenbau durch den Wasserverband
in Höhe von 105.000 € eingeplant.
Am 1. Februar 2018
fand im Rathaus Bohmte ein Gespräch mit Vertretern des Wasserverbandes statt.
Der Wasserverband beabsichtigt nun, alle Leitungen in dessen Trägerschaft – Schmutzwasserkanalisation,
Niederschlagswasserkanalisation sowie das Wasserleitungsnetz – zu erneuern.
Vor dem Hintergrund sind die zu übernehmenden Kostenanteile zwischen Verband
und Gemeinde für die Straßenerneuerung neu zu kalkulieren. Davon ausgehend,
dass 40 % der Straßenoberfläche durch den Kanal- und Wasserleitungsbau wieder
herzustellen sind, wurde eine Regelung mit einer Kostenteilung getroffen, in
der der Verband 40 % und die Gemeinde Bohmte 60 % der Straßenbaukosten
übernimmt. Sowohl die Leitungsbauarbeiten als auch die Straßenbauarbeiten
werden in Regie des Wasserverbandes durchgeführt und abgerechnet. Die Gemeinde
erstattet dem Wasserverband ihren Anteil in Höhe von 60 % des Straßenbaus. Bis
zur Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Wege wird vom Wasserverband noch
eine Kostenberechnung erstellt, auf deren Grundlage in der Sitzung dann die
geschätzten Kosten und die Kostenverteilung vorgetragen werden.
Im Rahmen einer am
1.März 2018 stattfindenden Anwohnerversammlung im Gasthof „Zur Post“ erhalten
Grundstückseigentümer und Mieter über die Maßnahme umfassende Informationen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt über die Kostenregelung zu Straßenbaumaßnahmen in der Siedlung Sudheide.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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354.000 € |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
54110 |
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Kostenstelle: |
630005 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |