Betreff
Straßenbaumaßnahmen in der Siedlung Sudheide einschließlich Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen
Vorlage
BV/042/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seitens des Wasserverbandes Wittlage war zunächst, im Vorfeld der Straßenbaumaßnahmen, die Sanierung der Niederschlagswasserkanalisation in der Breslaustraße, Clamorstraße sowie Königsbergstraße vorgesehen. Bei kalkulierten Gesamtausgaben für den Straßenbau von 482.000 € war eine anteilige Erstattung für den Straßenbau durch den Wasserverband in Höhe von 105.000 € eingeplant.

 

Am 1. Februar 2018 fand im Rathaus Bohmte ein Gespräch mit Vertretern des Wasserverbandes statt. Der Wasserverband beabsichtigt nun, alle Leitungen in dessen  Trägerschaft – Schmutzwasserkanalisation, Niederschlagswasser­kanalisation sowie das Wasserleitungsnetz – zu erneuern. Vor dem Hintergrund sind die zu übernehmenden Kostenanteile zwischen Verband und Gemeinde für die Straßenerneuerung neu zu kalkulieren. Davon ausgehend, dass 40 % der Straßenoberfläche durch den Kanal- und Wasserleitungsbau wieder herzustellen sind, wurde eine Regelung mit einer Kostenteilung getroffen, in der der Verband 40 % und die Gemeinde Bohmte 60 % der Straßenbaukosten übernimmt. Sowohl die Leitungsbauarbeiten als auch die Straßenbauarbeiten werden in Regie des Wasserverbandes durchgeführt und abgerechnet. Die Gemeinde erstattet dem Wasserverband ihren Anteil in Höhe von 60 % des Straßenbaus. Bis zur Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Wege wird vom Wasserverband noch eine Kostenberechnung erstellt, auf deren Grundlage in der Sitzung dann die geschätzten Kosten und die Kostenverteilung vorgetragen werden.

 

Im Rahmen einer am 1.März 2018 stattfindenden Anwohnerversammlung im Gasthof „Zur Post“ erhalten Grundstückseigentümer und Mieter über die Maßnahme umfassende Informationen.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt über die Kostenregelung zu Straßenbaumaßnahmen in der Siedlung Sudheide.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

354.000 €

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

54110

 

 

 

Kostenstelle:

630005

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt