Betreff
Fahrzeugkonzept für den Bauhof der Gemeinde Bohmte
Vorlage
BV/040/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Bauhofbesichtigung im Vorfeld der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Wege am 20.11.2017 mit der Möglichkeit, einen Einblick in den Fahrzeug- und Maschinenpark sowie in den Aufgabenbereich des Bauhofteams zu erhalten, wurde auch das Fahrzeugkonzept mit den notwendigen Investitionen thematisiert. Das Fahrzeugkonzept dient u. a. den Aufgaben zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht an den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

 

Das Konzept, welches der Vorlage beigefügt ist, enthält Informationen darüber, welche Maschinen gegenwärtig beim Bauhof vorgehalten werden, deren Alter und Betriebsstunden/Kilometerleistung sowie die Einsatzgebiete. Zudem ist für die Fahrzeuge eine Aufstellung für Ersatzbeschaffungen dargestellt.

 

Das Konzept soll dazu dienen, eine sachgerechte Ausstattung des Bauhofes unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen zu ermöglichen.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt das Fahrzeugkonzept für den Bauhof der Gemeinde Bohmte in der vorliegenden Fassung als künftige Arbeitsgrundlage.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

57320

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt