Betreff
Erweiterung der Straßenreinigung in den einzelnen Ortschaften
Vorlage
BV/036/2018
Art
Beschlussvorlage

Vor einigen Jahren wurde in der Ortschaft Bohmte entlang der Hauptverkehrsstraßen die maschinelle Reinigung der Straßen eingeführt. Zwischenzeitlich wurden weitere Straßenzüge in der Ortschaft Bohmte sowie die Hauptverkehrsstraßen in der Ortschaft Hunteburg mit in die maschinelle Straßenreinigung aufgenommen. Weitere Erweiterungen der zu reinigenden Straßenzüge in den einzelnen Ortschaften sind vorstellbar.

 

Grundsätzlich wäre eine maschinelle Straßenreinigung an jeder Straße denkbar, nach Auskunft der ausführenden Firma ALBA Straßenreinigung aber nicht sinnvoll und zweckmäßig. Eine Straße sollte, um eine ordentliche Reinigung zu gewährleisten, mindestens über einen Schrammbord verfügen, damit der Unrat nicht nur an die Seite gefegt wird, sondern auch in die Maschine aufgenommen werden kann. Bei ebenerdigen Straßen ohne Bordabgrenzung ist somit eine Reinigung unzweckmäßig. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Pflanzbeete für die Maschine ein Hindernis darstellen, welches umfahren werden muss. Dieses bedeutet, dass ca. 6 Meter vor und nach dem Hindernis nicht ordentlich gereinigt werden kann. Aus Erfahrung der Firma ALBA führt dieses verständlicherweise zu Unzufriedenheit bei den Anliegern, so dass auch diese Straßen nicht unbedingt reinigungsfähig sind.

 

Den beigefügten Plänen ist zu entnehmen, welche Straßen für eine Straßenreinigung in Frage kommen. Hierbei wird unterschieden, ob eine einseitige (gelb) oder eine zweiseitige (grün) Reinigung möglich ist. Die Straßen, bei denen bereits die maschinelle Straßenreinigung durchgeführt wird, sind in den Plänen rot dargestellt. Bei kariert dargestellten Straßenzügen handelt es sich um Straßen, die Grundsätzlich für eine Straßenreinigung in Frage kommen, aber durch Pflanzbeete unterbrochen werden.

 

Preislich würde sich an den Kosten derzeit nichts ändern. Nach Aussage der Fa. ALBA handelt es sich um einen ziemlich stabilen Kilometerpreis der zu reinigenden Flächen. Leerfahrten von Siedlung zu Siedlung sind kalkulatorisch mit berücksichtigt.

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend den Vorberatungen in den Ortsräten und im Ausschuss für Verkehr und Wege in welchen Ortschaften die maschinelle Straßenreinigung erweitert werden soll und in welchem Umfang die Erweiterung erfolgen soll.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt