Vor einigen Jahren wurde in der Ortschaft Bohmte entlang der
Hauptverkehrsstraßen die maschinelle Reinigung der Straßen eingeführt.
Zwischenzeitlich wurden weitere Straßenzüge in der Ortschaft Bohmte sowie die
Hauptverkehrsstraßen in der Ortschaft Hunteburg mit in die maschinelle
Straßenreinigung aufgenommen. Weitere Erweiterungen der zu reinigenden
Straßenzüge in den einzelnen Ortschaften sind vorstellbar.
Grundsätzlich wäre eine maschinelle Straßenreinigung an jeder Straße
denkbar, nach Auskunft der ausführenden Firma ALBA Straßenreinigung aber nicht
sinnvoll und zweckmäßig. Eine Straße sollte, um eine ordentliche Reinigung zu
gewährleisten, mindestens über einen Schrammbord verfügen, damit der Unrat
nicht nur an die Seite gefegt wird, sondern auch in die Maschine aufgenommen
werden kann. Bei ebenerdigen Straßen ohne Bordabgrenzung ist somit eine
Reinigung unzweckmäßig. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Pflanzbeete für
die Maschine ein Hindernis darstellen, welches umfahren werden muss. Dieses
bedeutet, dass ca. 6 Meter vor und nach dem Hindernis nicht ordentlich
gereinigt werden kann. Aus Erfahrung der Firma ALBA führt dieses
verständlicherweise zu Unzufriedenheit bei den Anliegern, so dass auch diese
Straßen nicht unbedingt reinigungsfähig sind.
Den beigefügten Plänen ist zu entnehmen, welche Straßen für eine
Straßenreinigung in Frage kommen. Hierbei wird unterschieden, ob eine
einseitige (gelb) oder eine zweiseitige (grün) Reinigung möglich ist. Die
Straßen, bei denen bereits die maschinelle Straßenreinigung durchgeführt wird,
sind in den Plänen rot dargestellt. Bei kariert dargestellten Straßenzügen
handelt es sich um Straßen, die Grundsätzlich für eine Straßenreinigung in
Frage kommen, aber durch Pflanzbeete unterbrochen werden.
Preislich würde sich an den Kosten derzeit nichts ändern. Nach Aussage
der Fa. ALBA handelt es sich um einen ziemlich stabilen Kilometerpreis der zu
reinigenden Flächen. Leerfahrten von Siedlung zu Siedlung sind kalkulatorisch
mit berücksichtigt.
Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend den Vorberatungen in den
Ortsräten und im Ausschuss für Verkehr und Wege in welchen Ortschaften die
maschinelle Straßenreinigung erweitert werden soll und in welchem Umfang die
Erweiterung erfolgen soll.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |