Betreff
Bebauungsplan Nr. 77 "Grüner Weg" - 1. Änderung", Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV/035/2018
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Bohmte ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Schwege, Flur 9, Flurstück 383, groß 707 qm. Das Grundstück wurde früher gemäß dem Bebauungsplan als Spielplatz genutzt, seit einigen Jahren ist der Spielplatz aber zurückgebaut. Das Grundstück kann daher einer Wohnbebauung zugeführt werden. Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Am Grünen Weg” erforderlich.

 

In der beigefügten Karte ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bläulich dargestellt. Zudem ist der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 77 “Am Grünen Weg” der Vorlage beigefügt. Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss kann der Planungsauftrag für die Erarbeitung des Bebauungsplanes vergeben werden. Die Änderung des Bebauungsplanes soll nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen.

 

Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie in den nächsten Sitzungen den Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss  beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77  “Am Grünen Weg” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

3.500,00

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

51110     

 

 

 

Kostenstelle:

610000     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt