Betreff
Bebauungsplan Nr. 43 "Bremer Straße Mitte, 6. Änderung, Antrag Ronald Fortmann
Vorlage
BV/018/2018
Art
Beschlussvorlage

Mit Schreiben vom 21. Januar 2018 hat der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bohmte, Flur 20, Flurstück 88/17 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 “Bremer Straße Mitte”, in dem sein Grundstück liegt, gestellt.

 

Das bislang unbebaute Grundstück wird gegenwärtig durch einen Gartenbaubetrieb genutzt und soll mit einer gewerblichen Lagerhalle bebaut werden.

 

Im Bebauungsplan Nr. 43 “Bremer Straße” Mitte ist für das Grundstück eine landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen. Diese Festsetzung diente der Gärtnerei, um dort gärtnerische Tätigkeiten für den Betrieb an der Bremer Straße auszuüben.

 

Aufgrund der Änderungen in der Geschäftsausrichtung im Zusammenhang mit der Ansiedlung des Edeka-Marktes wird das betroffene Grundstück für die Gärtnerei nicht mehr benötigt.

 

Durch die bestehende Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 43 “Bremer Straße Mitte” als landwirtschaftliche Nutzung ist eine anderweitige Nutzung und insbesondere auch eine Bebauung nicht zulässig. Um hier eine Bebauung und Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Aufgrund der gültigen Beschlusslage ist zwischen der Gemeinde Bohmte und dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen, der von der Verwaltung noch erarbeitet wird.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 “Bremer Straße Mitte” aufzustellen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt