Betreff
Pflegefreie Urnengrabanlage
Vorlage
BV/016/2018
Art
Beschlussvorlage

Auf dem alten Teil des Friedhofes Bohmte wurde im Jahr 2016 eine pflegefreie Urnengrabanlage mit 19 Grabstellen angelegt. Davon konnten bisher 9 Grabstellen veräußert werden. Sollte die Nachfrage so anhalten, ist davon auszugehen, dass die Grabanlage Ende 2018 vollständig belegt ist.

Es ist daher zu überlegen, ob eine weitere pflegefreie Urnengrabanlage angelegt werden soll. Eine freie Grabstelle zur Umgestaltung in eine pflegefreie Urnengrabanlage mit ca. 15 Grabstellen steht zur Verfügung (s. Anlage). Die Gesamtkosten für die Umgestaltung der Grabstelle belaufen sich auf ca. 20.000,00 Euro.   

Alternativ besteht die Möglichkeit, die auf der Erweiterungsfläche angelegten 25 Urnengräber als pflegefreie Urnengräber umzugestalten. Die Gesamtkosten für die Umgestaltung aller 25 Grabstellen belaufen sich auf ca. 10.000,00 Euro.

In diesem Fall  wird die Schaffung von Ersatzgrabstellen für klassische Urnengräber auf dem alten Teil des Friedhofes erforderlich. 


Friedhofsplan

 


Der Ortsrat fasst einen Beschluss entsprechend des Beratungsverlaufes.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 2019               enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt