Sachverhalt:
Am 22.02.2017 wurde im Verwaltungsausschuss über die Planung berichtet, sich als ILEK-Region Wittlager Land um das Fairtrade-Siegel zu bewerben.
Für die Bewerbung sind
- die Ratsbeschlüsse der drei Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln,
- die Einrichtung einer Steuerungsgruppe,
- Fairtrade-Produkte im Sortiment ortsansässiger Geschäfte,
- Produkte und Bildungsaktivitäten in öffentlichen Einrichtungen und
- Berichterstattungen in den öffentlichen Medien
notwendig.
Ortsansässige Geschäfte, die Fairtrade-Produkte im Sortiment haben, sind bereits in ausreichender Zahl vorhanden.
In der damaligen Verwaltungsausschussitzung wurde vereinbart, vor der Beschlussfassung im Rat die Einrichtung der Steuerungsgruppe abzuwarten.
Am 09.11.2017 fand eine Informationsveranstaltung statt. In der Veranstaltung hat man sich darauf geeinigt, dass es sinnvoll sei, mindestens sechs Mitglieder für die Steuerungsgruppe zu gewinnen. Fünf konnten bereits an dem Abend benannt werden. Aus der Gemeinde Bohmte sind dies Frau Gisa Rohlfink von der Grundschule Hunteburg und Frau Christine Bullermann, Kiebitzmarkt Hunteburg. Der Regionalmanagerin liegen noch weitere Interessensbekundungen vor, so dass die offizielle Steuerungsgruppe im Januar gebildet werden kann.
Die Teilnahme an der Kampagne ist grundsätzlich kostenfrei. Der TransFair e.V. vergibt das Siegel für jeweils zwei Jahr und unterstützt die Bewerber. Es sind lediglich die Kosten für eigene Materialien wie Flyer, Ortsschilder, Aufkleber etc. zu tragen. Diese können aus den allgemeinen ILEK-Mittel finanziert werden.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, sich zusammen mit den Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln als ILEK-Region Wittlager Land um das Fairtrade-Siegel zu bewerben. Die von der Gemeinde Bohmte zu tragenden Kosten werden aus den allgemeinen ILEK-Mitteln finanziert.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |