Betreff
Mögliche Trassenführung der B 65 neu; gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/die Grünen und der Gruppe DIE LINKE/Berg vom 30.11.2017
Vorlage
BV/291/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe DIE LINKE/Berg ist beigefügt.

 

Das letzte Dialogforum zu diesem Thema fand im 7.11.2017 statt. Die Dokumentation ist beigefügt. Diese wurde den Fraktionen und Gruppen im Rat bereits per E-Mail am 15.11.2017 zugeleitet.

 

In Dialogforum wurde bisher als frühester Planungsbeginn das Jahr 2022 genannt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat entscheidet gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften sowie die Ortsräte, welchem Ausschuss der Antrag zur Vorbereitung vorgelegt wird. 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt