Betreff
Bebauungsplan Nr. 107 "Sonnenfeld", Anerkennung Planentwurf und ordentliches Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
BV/279/2017
Art
Beschlussvorlage

Mit Beschluss vom 21. September 2017 hat der Verwaltungsausschuss den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 17. Oktober 2017 eingeleitet und eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) erfolgte in einer öffentlichen Versammlung am 16. November 2017.

 

Die bis zum 22.11.2017 eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine Anregungen oder Bedenken, die eine Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes erforderlich machen. Eine Abwägung zu den bislang eingegangenen Stellungnahmen liegt der Vorlage bei.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden keine Anregungen oder Bedenken geäußert.

 

Sofern noch weitere Stellungnahmen eingehen sollten, werden diese mit einem Abwägungsvorschlag versehen kurzfristig nachgereicht.

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt und des Verwaltungsausschusses wird der Planentwurf noch einmal vorgestellt.

 

Im Anschluss an die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt erfolgt nach der erneuten Anerkennung des Planentwurfes das ordentliche Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ an und beschließt, dass das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt