Sachverhalt:
Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hat mit Datum
vom 28.12.2016 den Antrag zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges südlich der
Neustadtstraße zum neuen EDEKA-Markt gestellt. Der Antrag ist damit begründet,
dass dann die Bewohner des Wohngebietes Neustadtstraße in der Lage sind, den
neuen EDEKA-Markt sicherer zu Fuß zu erreichen.
Beratungen dazu erfolgten in den Sitzungen des
Ausschusses für Verkehr und Wege am 28.02.2017 und Ortsrat Bohmte am
08.03.2017. In beiden Gremien wurde die Empfehlung ausgesprochen, zunächst die
Eröffnung des EDEKA Marktes abzuwarten und im Rahmen einer Verkehrszählung mit
anschließender Verkehrsschau die Bedingungen für die Anlegung eines
Fußgängerüberweges aufzuzeigen.
Als Ergebnis wurde in der am 07.09.2017
stattgefundenen Verkehrsschau festgehalten:
Aufgrund
der Ansiedlung eines Verbrauchermarktes ist die Notwendigkeit für
Schutzmaßnahmen zu Gunsten des querenden
Fußgängers in Höhe der Einmündung Neustadtstraße geprüft worden. Nach
dem Ergebnis der Verkehrszählung wird insbesondere wegen des sehr starken Kfz –
Längsverkehrs von >1.000 Kfz/h in der
Spitzenstunde bei gleichzeitig über 30 querenden Fußgängern die Anlegung eines
FGÜ unmittelbar an der südlichen Seite der Einmündung der Neustadtstraße in L81
für erforderlich gehalten. Die Markierung und Beschilderung erfolgen nach VZ
293 und VZ 350. Die Ausleuchtung des FGÜ und die Absenkung der Bordsteine im
Seitenbereich sind durch die Gemeinde zu veranlassen. Ebenso sind im
erforderlichen Umfang auf beiden Seiten der Straße Einstellplätze aufzuheben,
um die Anlage der FGÜ zu ermöglichen bzw. ausreichende Sichtverhältnisse für
querende Fußgänger sicherzustellen.
Bei der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Osnabrück, NLStbV als
Straßenbaulastträger der L 81 wurde mit Schreiben vom 15.11.2017 der Antrag auf
Genehmigung des Vorhabens gestellt. Nachdem das Antwortschreiben der NLStbV
vorliegt und die Voraussetzungen zur Durchführung gegeben sind, werden Angebote
für die Ausleuchtung, Umgestaltung der Oberflächen innerhalb des Überweges,
Fahrbahnmarkierung und Beschilderung eingeholt. Die geschätzten Gesamtkosten
belaufen sich auf 14.000 €. Die Finanzierung kann im Rahmen des
Unterhaltungstitels Gemeindestraßen gesichert werden.
Für die Markierungsarbeiten sind bestimmte
Witterungsbedingungen erforderlich, wodurch sich der Beginn der Arbeiten jahreszeitlich
bedingt
durchaus verschieben kann. Ebenso ist
zunächst die Genehmigung der NLSTbV abzuwarten und die Auftragsvergaben danach
vorzubereiten, so dass die Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich erst Anfang
2018 durchgeführt werden kann.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die notwendige
Anlage des Fußgängerüberweges an der Bremer Straße im Bereich des EDEKA Marktes
durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
54110 |
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Kostenstelle: |
630000 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |