Betreff
Anlegung eines Fußgängerüberweges an der Bremer Straße
Vorlage
BV/269/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hat mit Datum vom 28.12.2016 den Antrag zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges südlich der Neustadtstraße zum neuen EDEKA-Markt gestellt. Der Antrag ist damit begründet, dass dann die Bewohner des Wohngebietes Neustadtstraße in der Lage sind, den neuen EDEKA-Markt sicherer zu Fuß zu erreichen.

 

Beratungen dazu erfolgten in den Sitzungen des Ausschusses für Verkehr und Wege am 28.02.2017 und Ortsrat Bohmte am 08.03.2017. In beiden Gremien wurde die Empfehlung ausgesprochen, zunächst die Eröffnung des EDEKA Marktes abzuwarten und im Rahmen einer Verkehrszählung mit anschließender Verkehrsschau die Bedingungen für die Anlegung eines Fußgängerüberweges aufzuzeigen.

 

Als Ergebnis wurde in der am 07.09.2017 stattgefundenen Verkehrsschau festgehalten:

 

Aufgrund der Ansiedlung eines Verbrauchermarktes ist die Notwendigkeit für Schutzmaßnahmen zu Gunsten des querenden  Fußgängers in Höhe der Einmündung Neustadtstraße geprüft worden. Nach dem Ergebnis der Verkehrszählung wird insbesondere wegen des sehr starken Kfz – Längsverkehrs von  >1.000 Kfz/h in der Spitzenstunde bei gleichzeitig über 30 querenden Fußgängern die Anlegung eines FGÜ unmittelbar an der südlichen Seite der Einmündung der Neustadtstraße in L81 für erforderlich gehalten. Die Markierung und Beschilderung erfolgen nach VZ 293 und VZ 350. Die Ausleuchtung des FGÜ und die Absenkung der Bordsteine im Seitenbereich sind durch die Gemeinde zu veranlassen. Ebenso sind im erforderlichen Umfang auf beiden Seiten der Straße Einstellplätze aufzuheben, um die Anlage der FGÜ zu ermöglichen bzw. ausreichende Sichtverhältnisse für querende Fußgänger sicherzustellen.

 

Bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Osnabrück, NLStbV als Straßenbaulastträger der L 81 wurde mit Schreiben vom 15.11.2017 der Antrag auf Genehmigung des Vorhabens gestellt. Nachdem das Antwortschreiben der NLStbV vorliegt und die Voraussetzungen zur Durchführung gegeben sind, werden Angebote für die Ausleuchtung, Umgestaltung der Oberflächen innerhalb des Überweges, Fahrbahnmarkierung und Beschilderung eingeholt. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 14.000 €. Die Finanzierung kann im Rahmen des Unterhaltungstitels Gemeindestraßen gesichert werden.

 

Für die Markierungsarbeiten sind bestimmte Witterungsbedingungen erforderlich, wodurch sich der Beginn der Arbeiten jahreszeitlich bedingt durchaus verschieben kann. Ebenso ist zunächst die Genehmigung der NLSTbV abzuwarten und die Auftragsvergaben danach vorzubereiten, so dass die Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich erst Anfang 2018 durchgeführt werden kann.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die notwendige Anlage des Fußgängerüberweges an der Bremer Straße im Bereich des EDEKA Marktes durchzuführen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

54110

 

 

 

Kostenstelle:

630000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt