In den bisherigen Beratungen zu einer möglichen Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich des Spielplatzes „Vor dem Bruche“ wurde mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund der bestehenden Geruchsimmissionen, der schadlosen Ableitung des Oberflächenwassers sowie der jetzigen Nutzung der Flächen der Gemeinde Bohmte als Kompensationsfläche grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Wohnbauflächen auszuweisen.
Die Orientierungswerte für die Geruchsimmissionen werden auf fast dem gesamten Gebiet eingehalten. Eine Regenrückhaltung ist erforderlich, wobei die Lage des Regenrückhaltebeckens nicht an dem jetzigen Standort zwingend beibehalten werden muss. Die Nutzung als Kompensationsfläche wäre bei einer Ausweisung als Wohnbauland zu kompensieren, wobei dabei dann zu berücksichtigen ist, dass sowohl die für den Ursprungsbebauungsplan erforderliche Kompensation als auch der neue Eingriff auszugleichen wären.
Vor diesem Hintergrund sind seitens der Verwaltung drei Vorschläge erarbeitet worden, wie eine mögliche Ausweisung von Wohnbauland vorgesehen werden kann.
Die drei Varianten beinhalten einen, drei oder fünf Bauplätze und sind der Vorlage beigefügt.
Dabei beschränkt sich die Variante mit nur einem Bauplatz auf die Fläche des bestehenden Spielplatzgrundstücks, so dass nur hierfür eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich wäre. Die Kompensationsmaßnahmenflächen würden ebenso wie das Regenrückhaltbecken nicht in Anspruch genommen werden.
Bei den Varianten mit drei oder fünf Bauplätzen würden neben dem Spielplatzgrundstück auch Flächen des Kompensationsmaßnahmengrundstücks und das Regenrückhaltebecken betroffen werden, wobei dann in unterschiedlichem Maße in Abhängigkeit des jeweiligen Eingriffs Ersatz zu schaffen wäre. Bei der Variante mit drei Bauplätzen würde dabei der derzeitige Wendehammer beibehalten werden, während bei der Variante mit 5 Bauplätzen eine Weiterführung der Straße „Vor dem Bruche“ auf die Feldkampstraße vorzusehen wäre.
Für die weitere Planung zur Ausweisung von Wohnbauflächen ist es notwendig, dass eine Entscheidung getroffen wird, welche der drei Varianten für die weitere Bauleitplanung zugrunde gelegt werden soll.
Auf dieser Grundlage würde dann die Vergabe eines Planungsauftrages und die Erarbeitung eines Planentwurfes vorbereitet werden.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, welche Variante für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplanes zugrunde gelegt werden soll.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |