Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2017 die
Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes
Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“
beschlossen und in seiner Sitzung am 21. September 2017 die Planentwürfe zu den
beiden Bauleitplanverfahren anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen
Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Auf die Vorlage BV 210/2017 wird verwiesen. Die Planunterlagen sind der
Vorlage beigefügt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wurde mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 eingeleitet und eine Frist zur
Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(Bürgerbeteiligung) erfolgte in einer öffentlichen Versammlung am 09. November
2017.
Darüber hinaus ist auch der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen gem. §
94 NKomVG anzuhören.
Die bis zum 14. November 2017 abgegeben Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange enthalten weder Anregungen noch Bedenken zu den
vorgelegten Planunterlagen, allerdings liegen noch nicht sämtliche
Stellungnahme wie z. B. des Landkreises Osnabrück vor.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden 2 Stellungnahmen abgegeben, die
zur Kenntnis beigefügt sind.
In der Sitzung des Ortsrates Herringhausen-Stirpe-Oelingen werden die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die Anregungen oder Bedenken
enthalten vorgetragen. Ebenso werden die Anregungen oder Bedenken, die im
Rahmen der Bürgerbeteiligung geäußert worden sind, vorgetragen.
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen kann dann unter
Berücksichtigung dieser Anregungen und Bedenken ebenfalls eine Stellungnahme
abgeben, die in den weiteren Beratungen zur Aufstellung der 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet
– Futtermittel- und Schüttguthafen“ einbezogen wird.
Nach Eingang und Prüfung sämtlicher Stellungnahme aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren erfolgt eine Abwägung und sofern erforderlich eine
Anpassung/Überarbeitung der Planentwürfe. Im Anschluss daran werden die dann
vorliegenden Planentwürfe nach entsprechender Vorberatung und Beschlussfassung
im Fachausschuss und im Verwaltungsausschuss in das ordentliche
Beteiligungsverfahren gegeben. In dem Zusammenhang werden dem Ortsrat
Herringhausen-Stirpe-Oelingen dann die Planungen erneut zur Beratung und Abgabe
einer Stellungnahme vorgelegt.
Anlagen:
Der Ortsrat
Herringhausen-Stirpe-Oelingen sollte eine Stellungnahme abgeben, ob und welche
Anregungen und/oder Bedenken zu den Planentwürfen der 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hafen- und
Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ bestehen oder nicht.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |