Betreff
21. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan Nr. 109 "Hafen- und Industriegebiet - Futtermittel- und Schüttguthafen, Stellungnahme Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Vorlage
BV/267/2017
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2017 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ beschlossen und in seiner Sitzung am 21. September 2017 die Planentwürfe zu den beiden Bauleitplanverfahren anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Auf die Vorlage BV 210/2017 wird verwiesen. Die Planunterlagen sind der Vorlage beigefügt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 eingeleitet und eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) erfolgte in einer öffentlichen Versammlung am 09. November 2017.

 

Darüber hinaus ist auch der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen gem. § 94 NKomVG anzuhören.

 

Die bis zum 14. November 2017 abgegeben Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange enthalten weder Anregungen noch Bedenken zu den vorgelegten Planunterlagen, allerdings liegen noch nicht sämtliche Stellungnahme wie z. B. des Landkreises Osnabrück vor.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden 2 Stellungnahmen abgegeben, die zur Kenntnis beigefügt sind.

 

In der Sitzung des Ortsrates Herringhausen-Stirpe-Oelingen werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die Anregungen oder Bedenken enthalten vorgetragen. Ebenso werden die Anregungen oder Bedenken, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung geäußert worden sind, vorgetragen.

 

Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen kann dann unter Berücksichtigung dieser Anregungen und Bedenken ebenfalls eine Stellungnahme abgeben, die in den weiteren Beratungen zur Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ einbezogen wird.

 

Nach Eingang und Prüfung sämtlicher Stellungnahme aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren erfolgt eine Abwägung und sofern erforderlich eine Anpassung/Überarbeitung der Planentwürfe. Im Anschluss daran werden die dann vorliegenden Planentwürfe nach entsprechender Vorberatung und Beschlussfassung im Fachausschuss und im Verwaltungsausschuss in das ordentliche Beteiligungsverfahren gegeben. In dem Zusammenhang werden dem Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen dann die Planungen erneut zur Beratung und Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen sollte eine Stellungnahme abgeben, ob und welche Anregungen und/oder Bedenken zu den Planentwürfen der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ bestehen oder nicht.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt