Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21. September 2017 den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Bei den Festsetzungen im Bebauungsplan wurde dabei beschlossen, dass nördlich und östlich der Erschließungsstraße eine zweigeschossige Bebauung und westlich der Erschließungsstraße eine eingeschossige Bebauung vorzusehen ist.

 

Hinsichtlich der Grundflächenzahl wurde diese mit 0,4 ohne Überschreitung festgesetzt, sowie eine Ausnahmemöglichkeit von + 0,1 für die Errichtung von eingeschossigen Gebäuden. Die Geschossflächenzahl wurde auf 0,45 festgesetzt.

 

Auf die Vorlage BV 211/2017 wird verwiesen. Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 107 “Sonnenfeld sind der Vorlage beigefügt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 17. Oktober 2017 eingeleitet und eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) erfolgt in einer öffentlichen Versammlung am 16. November 2017.

 

Darüber hinaus ist auch der Ortsrat Bohmte gem. § 94 NKomVG anzuhören.

 

Die bis zum 14. November 2017 abgegeben Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange enthalten weder Anregungen noch Bedenken zu den vorgelegten Planunterlagen, allerdings liegen noch nicht sämtliche Stellungnahme wie z. B. des Landkreises Osnabrück vor.

 

In der Sitzung des Ortsrates Bohmte werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die Anregungen oder Bedenken enthalten vorgetragen. Ebenso werden die Anregungen oder Bedenken, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung geäußert worden sind, vorgetragen.

 

Der Ortsrat Bohmte kann dann unter Berücksichtigung dieser Anregungen und Bedenken ebenfalls eine Stellungnahme abgeben, die in den weiteren Beratungen zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ einbezogen wird.

 

Nach Eingang und Prüfung sämtlicher Stellungnahme aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren erfolgt eine Abwägung und sofern erforderlich eine Anpassung/Überarbeitung des Planentwurfes. Im Anschluss daran wird der dann vorliegende Planentwurf nach entsprechender Vorberatung und Beschlussfassung im Fachausschuss und im Verwaltungsausschuss in das ordentliche Beteiligungsverfahren gegeben. In dem Zusammenhang wird der Ortsrat Bohmte dann die Planung erneut zur Beratung und Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt.

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Bohmte sollte eine Stellungnahme abgeben, ob und welche Anregungen und/oder Bedenken zu dem Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 107 „Sonnenfeld“ bestehen oder nicht.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt