Betreff
Aktion "Saubere Landschaft" 2018
Vorlage
BV/263/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die erfolgreiche Aktion “Saubere Landschaft” sollte auch im Jahr 2018 wieder zeitgleich mit der Aktion der Ortschaft Bohmte durchgeführt werden.

 

In den vergangenen Jahren stimmten die Termine der Müllsammelaktionen der Ortschaften Bohmte und Herringhausen-Stirpe-Oelingen mit der Aktion der AWIGO überein. Der Ortsrat Bohmte wird ebenfalls in seiner Sitzung am 29. November 2017 über die Durchführung der Aktion 2018 entscheiden.

Die Sammelaktion einzelner Institutionen und Vereine finden zum Teil bereits in der Woche vor den Hauptsammeltagen

 

Die AWIGO wird die Müllsammelaktion am 09. und 10. März 2018 durchführen

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen stimmt  der erneuten Durchführung der Aktion “Saubere Landschaft” zu. Die Sammelaktion findet in Überein-stimmung mit der Müllsammelaktion der AWIGO am 9. und 10. März statt. Hauptsammeltag ist Samstag, der 10. März 2018.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt